Mit den Qualitätssicherungsmitteln (QSM) des Landes Baden-Württemberg werden Projekte gefördert, die Studium und Lehre verbessern.
Pro Student:in stehen dafür 280 € pro Semester zur Verfügung – z. B. für bessere Ausstattung, innovative Lehrprojekte oder zusätzliche Tutorien.
So fließt das Geld direkt in eine höhere Qualität des Studiums!
Liebe Kommiliton:innen und Dozierende,
das Verfahren zur Findung des studentischen Vorschlags über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel für das kommende Sommersemester ist eröffnet.
Ab sofort habt ihr wieder die Möglichkeit, Anträge auf QSM-Gelder zu stellen – also auf Mittel, mit denen sich die Qualität von Studium und Lehre an der PH verbessern lässt.
Insgesamt steht ein Betrag von 155.000 € zur Verfügung.
Dieser wird zu gleichen Teilen auf die Fakultäten I, II und III sowie die zentralen Einrichtungen verteilt.
- Antrag einreichen: bis spätestens 23. November 2025 an
- Priorisierung: Die eingegangenen Anträge werden zunächst von den studentischen Fakultätsratsmitgliedern priorisiert.
- Beschluss: Anschließend prüft der QSM-Ausschuss alle Anträge und beschließt über die Vergabe der Mittel.
- Verwendet ausschließlich die aktuellen Formulare (Stand: Oktober 2025):
- Nur rechtzeitig eingereichte Anträge werden berücksichtigt.
- Nur Anträge, die in den Bewilligungszeitraum vom 01. April bis zum 30. September 2026 fallen, können eingereicht werden.
- Gefördert werden zusätzliche und fachübergreifende Lehr- und Seminarangebote,
die nicht durch andere Mittel unterstützt werden können.
Bitte beschreibt im Antrag,- worin das zusätzliche Angebot besteht,
- und wo es im Modulhandbuch verortet ist.
Tipp: Im Anhang des Antragsformulars findet ihr ausführliche Erläuterungen, die euch beim Ausfüllen helfen.
Bitte überprüft zwischen 24.–30. November 2025, ob euer Antrag in der öffentlichen Antragstabelle (Link folgt) aufgeführt ist. Nach dieser Frist können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Viel Spaß beim fleißigen Beantragen!
Euer QSM-Ausschuss