OZG - OnlineZugangsGesetz

 

Was beinhaltet das OZG?

Das ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG)“ ist im Jahr 2017 in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder, und damit deren öffentliche Behörden und Einrichtungen, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über leicht erreichbare Portale anzubieten. Für eine Hochschule sind dies in erster Linie Leistungen, die dem Themenfeld Bildung zuzuordnen sind, aber eben nicht ausschließlich. §2 Abs. 2 OZG besagt hier: "„Verwaltungsleistungen“ im Sinne dieses Gesetzes sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze."

Dies bedeutet konkret für die PH Heidelberg, dass in einem ersten Schritt Verwaltungsleistungen dort digitalisiert werden müssen, wo sie noch nicht digital sind, bevor sie in einem zweiten Schritt als digitale Leistung online angeboten werden können und dabei ggf. auch Verwaltungsportale miteinander verknüpft werden. Die Idee hinter dem Ganzen ist somit, eine leichte Erreichbarkeit und Dienstleistungsnutzung mittels des Internets herzustellen. Die Anwender:innenorientierung ist hierbei ein Kernaspekt.

Welche Leistungen wären das zum Beispiel?

Im Bereich Bildung:

- die Bewerbung auf und die Zulassung zu einen Studienplatz
- das Einreichen von Dokumenten
- die Rückmeldung zum Studium
- das Stellen eines Antrags zur Beurlaubung
- die Anmeldung zu einer Prüfung
- die Rückmeldung einer Leistungsbewertung
- der Erhalt eines Datenkontrollblatts
- der Einsatz von eLearningsystemen
- u. v. m.

Aber eben auch eine Stellenbewerbung oder die Einreichung einer Rechnung muss digital erfolgen können, obwohl diese eher als Nebenverwaltungsleistungen angesehen werden können, da eine Hochschule nicht deren Erfüllung als eigentlichen Zweck hat.

Die oben angeführten Leistungen sind nur ein Auszug aus über 6000 einzelnen bundesweiten Behördenleistungen, woraus für das OZG 575 Leistungsbündel geschnürt wurden.

Wie weit ist die PH Heidelberg dabei schon?

Zum Großteil bietet die PH Heidelberg ihre Verwaltungsleistungen bereits seit Jahren digital an und es kommen stets weitere hinzu. Stand heute sind noch nicht alle Bereiche der Verwaltung "durchdigitalisiert", die PH Heidelberg wähnt sich hierbei aber auf einem sehr guten Weg. Die Wichtigkeit des Themenkomplexes "Digitalisierung" zeigt sich eben auch an der Ansiedlung dieses Themas in der Hochschulleitung als verantwortliche Organisationseinheit. Und dies schon seit vielen Jahren.

Wie geht die PH Heidelberg vor?

Durch die Ernennung eines PH-eigenen OZG-Beauftragten wurde die Bündelung von Aufgaben wie Vernetzung, Prozessanalyse und Umsetzungsplanung zentral innerhalb der Hochschule vorgenommen. Zusammen mit entsprechenden Fachabteilungen und der Hochschulleitung werden richtungsweisende Entscheidungen getroffen, um den sukzessiven Ausbau digital nutzbarer Verwaltungsleistungen zu gewährleisten. Eingebettet in einen Verbund aus mehreren Hochschulen ergibt sich hierbei noch eine weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die Synergieeffekte z. B. bei der Verbindung zu Landes- oder Bundesportalen verspricht.