Die aktuellen Regelungen im Überblick
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, welche aktuellen Hygiene- und Nutzungsregelungen zur Vermeidung von COVID-19-Infektionen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gelten (weiterführende Informationen finden Sie im Kasten rechts).
Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen
Die folgende Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Hochschulangehörigen und grundsätzlich auch für externe Dienstleister und Besucher:innen, soweit nicht (z.B. für Handwerksbetriebe) Sonderregelungen greifen. Der Plan gilt für alle Standorte der Hochschule und wird ständig fortgeschrieben.
Weitere aktuelle Regelungen und Informationen
4. April 2022: Regelungen im laufenden Sommersemester
Ab Montag, 4. April 2022 gelten an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg folgende Regeln und Empfehlungen:
- Für die Gebäude der Hochschule gilt ein Betretungsverbot bei Symptomen, die für COVID-19 charakteristisch sind, und im Fall eines positiven Tests bis zur Abklärung durch einen PCR-Test.
- In den Gebäuden gilt Maskenpflicht (FFP2), auch während der Veranstaltungen (Ausnahmen: Vortragende, Schwangere, medizinisch begründete Sonderfälle, Beschäftigte an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr bei Einhaltung des Mindestabstands, beim Essen und Trinken).
- Die Hochschule empfiehlt, soweit möglich stets den Mindestabstand einzuhalten, regelmäßig zu lüften, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und für einen vollständigen und aktuellen Impfschutz zu sorgen.
1. April 2022: Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen
Da es in einigen Fällen nach wie vor erforderlich sein kann, Online-Prüfungen durchzuführen, werden die Regelungen zu Online-Prüfungen in der Änderungsordnung für das Sommersemester 2022 fortgeschrieben. Dies gilt zudem für die Regelungen zu Praktika und zum Nachteilsausgleich für Studierende, die während der Corona-Pandemie neben ihrem Studium nachweislich im Gesundheitswesen oder in sozialen Einrichtungen tätig sind.
1. April 2022: Corona-Selbsttestmöglichkeit entfällt
Da die 3G-Regel entfällt, werden die bisher zweimal wöchentlich angebotenen Schnelltests unter Aufsicht eingestellt.
Stand:
5. Mai 2022 | 14:30 Uhr
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Anregungen, Hilfestellungen und Impressionen:
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Briefe der Wissenschaftsministerin
Corona-Verordnung
Bund
Land
- Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)
- Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst (seit 2. April 2022 außer Kraft)
Dokumente
Die Folien zu dem Vortrag "COVID-19 – akute Erkrankung und potenzielle Folgeschäden" von Professorin Dr. Merle finden Sie nach Login hier.
Bei Fragen zu dieser Seite steht Ihnen die Pressestelle per E-Mail gerne zur Verfügung.