Datenschutz

Schutz personenbezogener Daten

  • Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
  • Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.
  • Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig oder mit einer gesonderten Rechtsgrundlage.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät die Hochschulleitung und betroffene Hochschulangehörige, die Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten.
  • Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Strategie der Hochschulleitung für den Schutz personenbezogener Daten überwachen.
  • Er berät bezüglich der Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) und überwacht ihre Durchführung.
  • Er arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Anlaufstelle für sie.
  • Der Datenschutzbeauftragte ist nicht weisungsgebunden.
  • Er berät Betroffene zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten oder mit der Wahrnehmung ihrer Rechte stehen.