Studienkommission

Schwierigkeiten im Studium durch Mängel im Lehr- und Studienbetrieb? Jeder Studierende hat das Recht, den Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der Studienkommission zu beantragen. Der Antragsteller ist über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten. (PHG § 19 (6))

Wenden Sie sich entweder an den Studiendekan, der generell als "Ombudsmann" angesprochen werden kann, oder an die Mitglieder der Studienkommission bei fachspezifischen Problemen.

Vorsitzende

Mitglieder