Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist ist der 15. Januar!


Die Zulassung erfolgt jeweils zum Sommersemester. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar.

Die Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Seiten des Studienbüros.

Ausländische Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen zusätzlich einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen. Wird der Nachweis durch die TestDaF-Prüfung erbracht, ist in jedem Prüfungsteil mindestens die Punktzahl 4 zu erreichen; in der DSH-Prüfung muss mindestens die Niveaustufe 2 nachgewiesen werden. Bei anderen Deutschprüfungen müssen mindestens gleichwertige Nachweise erbracht werden. Der Nachweis muss spätestens bis zur Aufnahme des Studiums vorliegen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro:
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Tel: 06221 - 477 - 555