Der Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat das Interesse geweckt,aber die Inhalte sind noch nicht ganz klar?

Dieses Video ist im Rahmen eines Seminars von ELMEB-Studierenden erstellt worden und bietet eine Orientierung. Viel Spaß beim Anschauen!

 

Zulassung

Voraussetzung für eine Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium mit mindestens sechs Semester Regelstudienzeit.

Jenseits der formalen Voraussetzungen gilt allgemein:
Guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck, Spaß am Lesen und Schreiben, die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit auch längeren wissenschaftlichen Texten sowie sichere und anwendungsbereite Kenntnisse des Englischen sind für den Studienerfolg unverzichtbar.  Sie sollten bereit sein, sich in laufende Projekte einzuarbeiten und daran mitzuwirken. Gerade das Projektstudium erfordert eine ausgesprochene Teamfähigkeit.

Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.

Detaillierte Angaben zum Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte der "Zulassungssatzung" (PDF) vom 17.12.2014

Bewerbung

Bewerbungsfrist immer bis zum 15 Januar  
Die Zulassung erfolgt jeweils zum Sommersemester. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 15. Januar eines Jahres  über das Online-Portal der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erfolgen. Näheres können Sie unter  Bewerbung nachlesen. Bewerbungen, bei denen die Unterlagen nicht ordnungsgemäß, das heißt termingerecht und vollständig, eingereicht oder vorgelegt wurden, bleiben unberücksichtigt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro:
studisek☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Tel: 06221 - 477 - 555

Ausländische Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen zusätzlich einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen. Wird der Nachweis durch die TestDaF-Prüfung erbracht, ist in jedem Prüfungsteil mindestens die Punktzahl 4 zu erreichen; in der DSH-Prüfung muss mindestens die Niveaustufe 2 nachgewiesen werden. Bei anderen Deutschprüfungen müssen mindestens gleichwertige Nachweise erbracht werden. Der Nachweis muss spätestens bis zur Aufnahme des Studiums vorliegen.

Zum Motivationsschreiben: In diesem sollen Sie auf  höchstens einer DINA4 Seite ausführen, warum Sie den Studiengang studieren wollen und warum Sie meinen, dass die von Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt bereits erworbenen Kompetenzen durch den Masterstudiengang sinnvoll erweitert werden.