Verfahren
Im Falle einer Zulassung erhalten Sie nach Beendigung des Auswahlverfahrens den Zulassungsbescheid zum Download im Campus-Portal zur Verfügung gestellt. Falls Sie den Studienplatz nicht annehmen möchten, müssen Sie nichts weiter beachten. Eine telefonische oder schriftliche Absage ist nicht notwendig, da frei bleibende Studienplätze automatisch über das Nachrückverfahren weitervergeben werden. Ein Studienplatztausch ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Sofern Sie das Studium an der PH Heidelberg aufnehmen möchten, müssen Sie sich nun noch einschreiben (immatrikulieren). Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Die Einschreibung erfolgt online. Hierbei werden Sie durch den Immatrikulationsprozess geführt und erhalten am Ende den Antrag auf Immatrikulation. Dieser muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den darin genannten Unterlagen postalisch an die folgende Adresse versandt werden. Sollte bei Ihrer Einschreibung etwas unvollständig oder fehlerhaft sein, werden Sie nach der Bearbeitung schriftlich darauf hingewiesen und bekommen eine neue Frist zum Nachreichen der Unterlagen mitgeteilt.
Für die postalische Einschreibung verwenden Sie bitte die folgende Anschrift:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Studienbüro
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg
Fristen
Die Frist für die Einschreibung entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid. Diese Frist ist zwingend einzuhalten (Ausschlussfrist). Sollte die Frist versäumt werden, verlieren Sie den Anspruch auf Ihren Studienplatz und dieser wird im Nachrückverfahren anderweitig vergeben.
Maßgeblich für die Annahme des Studienplatzes ist der fristgerechte postalische Eingang des Einschreibebogens an der PH Heidelberg. Das Abschließen der Online-Immatrikulation ist alleine nicht ausreichend! Beachten Sie dabei, dass der Posteingang bei der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist.
Die Ausschlussfristen entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
Hauptverfahren Lehramtsstudiengänge | bis 21.02.2025 |
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Hauptverfahren Gebärdensprachdolmetschen | nur zum WiSe |
zulassungsfreie Studiengänge (Prävention und Gesundheitsförderung, Frühkindliche und Elementarbildung) | nur zum WiSe |
Nachrückverfahren | bis 10.03.2025 |
Erforderliche Unterlagen
Verpflichtende Unterlagen
- Antrag auf Immatrikulation (wird im Bewerbungsportal generiert)
- beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
Optionale Unterlagen (nur wenn zutreffend)
- Falls Sie bereits vorher an einer anderen Hochschule studiert haben:
Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisher besuchten Hochschulen (ggf. ergänzend Studienzeitbescheinigungen; die Studienzeit muss ersichtlich sein) - Falls Sie vorher mindestens 3 Semester studiert haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert waren (gilt nicht für Zweitstudienbewerber:innen):
Studienfachliche Beratung (PDF, ca. 0,22 MB) in jedem Fach durch die zuständige Fachberatung - Falls Sie mehr als 12 Wochenstunden während Ihres Studiums arbeiten oder ein Doppelstudium anstreben (gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule):
Genehmigung Beschäftigungsverhältnis/Doppelstudium (PDF, ca. 1,18 MB)
Für das Einholen der Genehmigung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem Antrag. - Für Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten oder Staatenlose:
Aufenthaltstitel
Krankenversicherungsbestätigung
Am 01.01.2022 wurde das elektronische Meldeverfahren SMV zwischen den Krankenkassen und den Hochschulen verpflichtend eingeführt. Alle Meldungen werden nun nur noch digital übermittelt.
Bitte fordern Sie möglichst noch bevor Sie die Online-Immatrikulation durchführen, eine Versicherungsbestätigung für die Einschreibung an unserer Hochschule bei Ihrer Krankenkasse an. Diese wird dann digital an uns weitergegeben. Wenn Sie privat versichert sind, fordern Sie den Versicherungsnachweis bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse an. Damit der Nachweis unserer Hochschule korrekt zugeordnet werden kann, nennen Sie bitte unsere Absendernummer H0000113.
Wenn Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, müssen sie keine neue Versicherungsbestätigung anfordern.
Gebühren
Der Semesterbeitrag beträgt insgesamt 153,55 Euro.
Für den Überweisungsauftrag verwenden Sie bitte die folgenden Angaben. Um eine eindeutige Zuordnung Ihres Semesterbeitrags zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, die Überweisungsdaten vollständig und korrekt zu übernehmen und den richtigen Zahlbetrag zu überweisen.
Überweisungsdaten
Empfänger | Landesoberkasse Baden-Württemberg |
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Bank | Baden-Württembergische Bank |
IBAN | DE02600501017495530102 |
BIC | SOLADEST600 |
Kunden-Referenznummer/ Verwendungszweck | 1471570000350 Sommersemester 2025 |
noch Verwendungszweck | Bewerber:innen-/Matrikelnummer, Nachname, Vorname |
Zahlbetrag
Alle Bachelorstudiengänge | 153,55 Euro |
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Nach der Einschreibung
Nachdem Sie uns Ihre Immatrikulationsunterlagen auf dem Postweg haben zukommen lassen, überprüfen wir Ihre Angaben auf Korrektheit und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Außerdem warten wir ggf. den Eingang Ihres Semesterbeitrags ab. Die Bearbeitung beansprucht ab Eingang Ihres Antrags auf Immatrikulation eine Bearbeitungsdauer von in der Regel zwei bis vier Wochen.
Unvollständige Einschreibung:
Falls wir feststellen sollten, dass auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation relevante Angaben fehlen, benötigte Unterlagen nicht eingereicht wurden oder die Gebühren noch nicht eingingen werden wir Sie vorerst nur unter der Auflage einschreiben, die Immatrikulation zu vervollständigen. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Nachricht mit einer Nachreichungsfrist. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit hierdurch verlängert und die vollständige Immatrikulation verzögert.
Vollständige Einschreibung:
Sofern im Rahmen der Immatrikulation alles vollständig ist erhalten Sie von unserem Rechenzentrum ein Freischaltpasswort, mit welchem Sie zusammen mit Ihrer Matrikelnummer einen Zugang zu unseren Online-Portalen freischalten können. Die folgenden Onlineportale stehen Ihnen an der PH Heidelberg zur Verfügung:
- Campus-Portal (Immatrikulationsbescheinigung und weitere Online-Bescheinigungen, Online-Anträge)
- LSF - Lehre, Studium, Forschung (Studiumsverwaltung, Vorlesungsverzeichnis)
- Stud.IP (Lernplattform)
- Moodle (Lernplattform)
Fachwechsel in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen
Um Ihnen den Einstieg in das Studium zu erleichtern und Ihnen die Möglichkeit zu geben, auf ergänzende Informationen zu Struktur und Inhalten der einzelnen Fächer der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge reagieren zu können, gewährt die PH Heidelberg im Rahmen zulassungsrechtlicher Beschränkungen einen Fachwechsel im ersten Monat des Semesters. Vor der Durchführung eines Fachwechsels empfehlen wir Ihnen jedoch, zuerst eine entsprechende Fachberatung wahrzunehmen. Die beste Möglichkeit hierzu besteht im Rahmen der Beratungstage. Darüber hinaus stehen Ihnen die Fachberatungen während der regulären Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
Der Fachwechsel zu Beginn des Studiums ist wie folgt geregelt:
Bachelor Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) und Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I)
Sofern Sie innerhalb eines Fachs der kompetenzorientierten Passungsquote zugelassen worden sind, können Sie dieses Fach nur innerhalb der in den Quoten zur Verfügung stehenden Fächer wechseln. Fächer außerhalb der Quote können nicht gewählt werden. Wenn Sie außerhalb der kompetenzorientierten Passungsquote zugelassen worden sind, ist ein Wechsel in jedes Fach möglich (die Fächer Sport, Kunst und Musik erfordern den Nachweis einer bestandenen Aufnahmeprüfung). Hier sind die Fächer der kompetenzorientierten Quote aufgeführt.
Außerdem ist ein Wechsel in ein Überlastfach an der Hochschule ausgeschlossen.
Bachelor Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik)
Der Wechsel der 1. sonderpädagogischen Fachrichtung ist nicht möglich. Ein Wechsel der 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie des Unterrichtsfachs kann hingegen erfolgen (die Fächer Sport, Kunst und Musik erfordern den Nachweis einer bestandenen Aufnahmeprüfung).
Dieser Fachwechsel nach der Immatrikulation bei Beginn des Studiums im 1. Fachsemester wird Ihnen ausnahmsweise nicht auf die Fach- und Gewichtungswechselmöglichkeit nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (BStPO) angerechnet. Sie haben damit im Laufe Ihres Studiums nochmals einmalig die Möglichkeit, Ihre Fächer und Gewichtung zu ändern.
Aufgrund der zulassungsrechtlichen Komplexität und eines eventuellen Beratungsbedarfs ist der Fachwechsel zu Beginn des Studiums nur nach Rücksprache mit dem Studienbüro möglich. Das entsprechende Formular erhalten Sie daher erst nach Prüfung Ihres Fachwechselwunsches.
Studienbuch
Das Studienbuch soll Sie dabei unterstützen, Ihren Studienverlauf ausführlich zu dokumentieren.
Die Anfertigung des Studienbuchs ist optional. Die dort gemachten Angaben können die offizielle Leistungsübersicht der Hochschule (Transcript of Records) ergänzen bzw. präzisieren.
CampusCard
CampusCard:
Die CampusCard ist eine multifunktionale Chipkarte und dient Ihnen während des gesamten Studiums für folgende Zwecke:
- Studierendenausweis
- Ausweis für die Bibliotheken der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
- Ausweis für die Bibliotheken der Universität Heidelberg
- Mensakarte für die Mensen und Caferien des Studierendenwerks Heidelberg
- Kopierkarte für die in der Hochschulen befindlichen Kopiergeräte des Studierendenwerks Heidelberg
Weitere Informationen über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der CampusCard erhalten Sie auf der Informationsseite rund um die CampusCard.
Weitere Informationen
Beratungstage
Nähere Informationen und das Programm erhalten Sie auf der Homepage der Beratungstage.
Der Vorlesungsbetrieb beginnt für alle Studierenden am 16.10.2023.
Vorlesungsende ist am 09.02.2024.
Informationen des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament informiert Euch über die Fakultäten und die dazugehörigen Fächer und Studiengänge.
Mit Eurer Einschreibung werdet Ihr aufgefordert Euch in eine der drei Fakultäten an der Pädagogischen Hochschule einzutragen.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Studierende in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen sind durch die Praxisphasen während Ihres Studiums immer wieder an Schulen tätig. Das Infektionsschutzgesetz enthält besondere Vorschriften für die Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Betreute und Betreuer täglich im engen Kontakt miteinander stehen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z. B. bei Kindern) schwere Krankheitsverläufe verursachen können. Der unten verlinkte Auszug aus dem Gesetzestext informiert Sie über die vorgesehenen Mitwirkungsverpflichtungen für die Beschäftigten in den Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Merkblatt, Anlage 1).
Damit Sie die gesundheitlichen Anforderungen, Mitwirkungsverpflichtungen und Verbote, die in § 34 IfSG dargelegt sind, in eigener Verantwortung umsetzen können, wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren
- über die Erkrankungen, die in § 34 Abs.1 und Abs.3 IfSG aufgezählt sind, und
- über die besonderen Vorkehrungen bei Ausscheidung bestimmter
Krankheitserreger.
Merkblatt und Erklärung für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafseinrichtungen über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (PDF, ca. 0,12MB)
Mit der Bereitstellung dieses Dokuments kommt die Pädagogische Hochschule ihrer Aufklärungspflicht gemäß § 35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG nach.
Die am Ende des Dokuments befindliche Erklärung legen Sie bitte unterschrieben zu Beginn jeder schulpraktischen Tätigkeit an der Praktikumsschule (nicht im Studienbüro oder Praktikumsamt) vor.
Stud.IP - Ihr Online-Lernportal
Stud.IP ist ein internetgestütztes Lehr-/Lernportal zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen. Die Lernplattform dient in erster Linie der Organisation und Unterstützung der Lehre und ist über das Internet von überall erreichbar. Sie finden zu zahlreichen Lehrveranstaltungen bspw. Materialien, Diskussionsforen und virtuelle Arbeitsgruppen und Sie können sich über Stud.IP für Lehrveranstaltungen anmelden.
LSF - Ihr Online-Portal zur Studiumsverwaltung
LSF ist eine Plattform für die Studienverwaltung, die das stets aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit allen wesentlichen Angaben für die Lehrveranstaltungen eines Semesters enthält.
Das LSF-Portal bietet im einzelnen folgende Funktionen:
- Lehrveranstaltungen suchen und auf Aktualität überprüfen
- Raum- und Personensuche
- Stundenplan individuell gestalten
Weitere Informationen zu den einzelnen Funktionen finden sie unter der Rubrik Online-Funktionen. Der Zugang erfolgt mit den nach Ihrer Immatrikulation vom Rechenzentrum vergebenen Zugangsdaten.
CAMPUS-Portal - Verwaltung persönlicher Daten und Online-Dienste
Das CAMPUS-Portal der Hochschule ist der zentrale Ausgangspunkt zu den studiumsrelevanten Onlinediensten.
Das Campus-Portal bietet im einzelnen folgende Funktionen:
- Einige Anträge können Sie direkt im CAMPUS-Portal online ausfüllen und absenden. Die Bescheide werden nach Bearbeitung im Portal generiert und stehen zum eigenständigen Ausdrucken zur Verfügung.
- Selbstausdruck von Bescheinigungen (Immatrikulations-, Gebühren-, Studienverlaufsbescheinigung)
- Online-Rückmeldung zu jedem Semester
- Ändern persönlicher Daten (z.B. Anschrift)