Verfahren
Personen, die als Doktorand:in angenommen worden sind, werden als Promotionsstudierende immatrikuliert. Angenommene Doktorand:innen, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, werden nicht immatrikuliert, wenn sie zuvor schriftlich gegenüber dem Rektorat erklärt haben, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen.
Die Immatrikulationspflicht besteht bis zur Disputation.
Sobald das Studienbüro die Immatrikulation vorgenommen hat, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Sie müssen für die Immatrikulation keinen Antrag einreichen. Wir benötigen lediglich ein digitales Passbild von Ihnen, um einen Studierendenausweis erstellen zu können.
Voraussetzungen
Die Einschreibung während einer Promotion oder Promotionsvorbereitung erfolgt in dem Fach, in welchem Ihre Promotion erfolgt. Die Voraussetzungen zur Promotion entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung. Sofern Sie nicht direkt zur Promotion zugelassen werden können, ist ggf. ein vorbereitendes Sudium zur Erlangung der Promotionsberechtigung möglich.
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion erfolgt durch den Promotionsausschuss.
Bei positiver Entscheidung des Promotionsausschusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Annahme als Doktorand:in. Sofern hierzu noch Studienleistungen zu erbringen sind, erhalten Sie einen Bescheid, in welchem die Auflagen zur Aufnahme einer Promotion genannt sind.
Erst nach Entscheidung des Promotionsausschusses ist die Einschreibung als Doktorand:in oder zur Promotionsvorbereitung im Studienbüro möglich.
Fristen
Die Immatrikulation erfolgt immer direkt nach der Annahme als Doktorand:in für das jeweilige Semester.
Gebühren
Der Semesterbeitrag beträgt insgesamt 163,55 Euro.
Für den Überweisungsauftrag verwenden Sie bitte die folgenden Angaben. Um eine eindeutige Zuordnung Ihres Semesterbeitrags zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, die Überweisungsdaten vollständig und korrekt zu übernehmen und den richtigen Zahlbetrag zu überweisen.
Überweisungsdaten
Empfänger | Landesoberkasse Baden-Württemberg |
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Bank | Baden-Württembergische Bank |
IBAN | DE02600501017495530102 |
BIC | SOLADEST600 |
Kunden-Referenznummer/ Verwendungszweck | 1471570000350 Sommersemester 2025 |
noch Verwendungszweck | Bewerber:innen-/Matrikelnummer, Nachname, Vorname |
Zahlbetrag
Promotion und Promotionsvorbereitung | 163,55 Euro |
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CAMPUS-Portal
Das neue CAMPUS-Portal der Hochschule ist der zentrale Ausgangspunkt zu den studiumsrelevanten Onlinediensten.
Nach Anmeldung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten können Sie verschiedene Online-Anträge stellen, sich online rückmelden, Bescheinigungen ausdrucken oder Ihre persönlichen Daten anpassen.
Ihre CampusCard
Die CampusCard ist eine multifunktionale Chipkarte und dient Ihnen während des gesamten Studiums für folgende Zwecke:
- Studierendenausweis
- Ausweis für die Bibliotheken der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
- Ausweis für die Bibliotheken der Universität Heidelberg
- Mensakarte für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Heidelberg
- Kopierkarte für die in der Hochschulen befindlichen Kopiergeräte des Studierendenwerks Heidelberg
- Fahrausweis im Rahmen der Abend- und Wochenendregelung der Verkehrsbetriebe Rhein-Neckar
Weitere Informationen über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der CampusCard erhalten Sie auf der Informationsseite rund um die CampusCard.