Auch dieses Jahr wird wieder das „Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung“ für herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs ausgeschrieben.
Fördersumme und -dauer:
Die Finanzierung durch die Stiftung ist auf drei Jahre begrenzt und erstreckt sich im Einzelfall auf max. 150.000 € (für Personal-, Reise-, Sach- und gegebenenfalls Investitionsmittel).
Förderquote: Im Jahr 2023 wird die Baden-Württemberg Stiftung wieder 12-14 neue Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in das Eliteprogramm aufnehmen.
Hausinterne Frist zur Abgabe eines Antrags: 12.04.2023 (Unterlagen bitte über die jeweilige Fakultät einreichen und an Fr. Schneider, Sekretariat der Prorektoren, fristgerecht weiterleiten).
Einzureichende Unterlagen:
- Vollständige Unterlagen (s. Antragsformular)
- Bitte reichen Sie mit Eurem Forschungsantrag auch das Formular A (Drittmittelanzeige) ein, das Sie unter im Download Bereich der Forschung aufrufen können. Stimmen Sie bitte Ihren Antrag im Vorfeld mit der Haushaltsabteilung ab.
Beratung:
Gerne berät Sie Frau Greulich, Akademische Mitarbeiterin im Forschungsreferat und Graduate School, bei Fragen zu dem Programm und den Modalitäten oder Frau Ainoa Larrauri vom Programmträger Baden-Württemberg International (oder kontakt☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜eliteprogramm-bwstiftung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de; 0711/22787-46).
Entscheidung zur Weiterleitung:
Die PH Heidelberg darf maximal einen Antrag einreichen. Das Rektorat entscheidet, welcher Antrag weitergeleitet wird.
Webseite mit allen Infos:
https://www.bwstiftung.de/de/bereiche-programme/bildung/eliteprogramm-fuer-postdoktorandinnen-und-postdoktoranden