Promotionsförderung der Studienstiftung

keine Fristen

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". 

Die Promotionsförderung ist Teil dieses Programms. Sie bietet ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Das Stipendium bietet finanzielle Sicherheit für die gesamte Promotionsphase von drei Jahren und ermöglicht so wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung. Dabei  verfügen die Promovierenden über ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt.

Hochqualifizierte und engagierte Promovierende aller Fachbereiche können sich mit Unterstützung ihrer Betreuungsperson um Promotionsförderung bewerben. Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Eine frühere Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich.

Nähere Informationen und die Ausschreibungsfristen sind der Internetpräsenz der Studienstiftung zu entnehmen.