Struktur, Verfahren und Verwendungszweck

** HINWEIS: Alle Dokumente sowie die Ausschreibung stehen Ihnen ab September zur Verfügung! **

Die Anschubfinanzierung ist ein strategisches Instrument zur Unterstützung bei der Erstellung drittmittelbasierter Forschungsanträge, die bei externen Institutionen (z. B. DFG, BMFTR, BMBFSJ, Stiftungen) zur Einreichung vorbereitet werden sollen.

Hierfür stellt die Pädagogische Hochschule Heidelberg dauerhaft Mittel zur Verfügung, mit denen Personal- und Sachkosten für die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Drittmittelantrags finanziert werden können.

Da sich Forschungsprojekte und die jeweiligen Bedarfe der Forschenden unterscheiden, können sowohl Mittel für Personal als auch Sachmittel zur Unterstützung beantragt werden.

Durch Personalmittel sollen Forschende die Möglichkeit bekommen, personelle Unterstützung bspw. in Form einer Stellenaufstockung (es darf sich dabei nicht um die Aufstockung der eigenen Stelle handeln) bei der Erstellung des Drittmittelantrags zu erhalten. Mit der Beantragung von Sachmitteln können bspw. Forschungssoftware, Druckkosten etc. finanziert werden.

Das Forschungsreferat koordiniert das Verfahren, das nach dem Windhundprinzip abläuft. Werden mehr Anträge eingereicht, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Prorektorat für Forschung zusammen mit dem Forschungsreferat anhand von Qualitätskriterien über die Vergabe der Mittel. Der Forschungsausschuss bzw. einzelne Mitglieder des Forschungsausschusses können in den Reviewprozess einbezogen werden, außerdem wird der Forschungsausschuss regelmäßig durch den Prorektor für Forschung informiert.

Genauere Informationen zur Anschubfinanzierung der Pädagogischen Hochschule entnehmen Sie nach Login den Verfahrensrichtlinien (oben rechts).
Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung die bereitgestellten Vorlagen. Diese finden Sie auch im Download-Bereich.

** HINWEIS: Alle Dokumente sowie die Ausschreibung stehen Ihnen ab September zur Verfügung! **