Gastwissenschaftler:innen

Sie möchten an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als Gastwissenschaftler:in für einen bestimmten Zeitraum forschen? Wir freuen uns auf Sie! Bitte wenden Sie sich an unser International Office.

Erleichterte Forschung für Gastwissenschaftler:innen und Promovend:innen aus dem EU-Ausland

An der Hochschule können zeitlich beschränkt promovierte Gastwissenschaftler:innen im Rahmen einer internationalen Kooperation tätig sein. Es muss über die Fakultät ein Antrag auf Aufnahme als an der Hochschule sonstiger Tätiger gem. Grundordnung § 2 Abs. 3 Satz 10 an das Rektorat gestellt werden. Der wissenschaftliche Mehrwert für die Hochschule muss in dem Antrag dargestellt werden. Die Gastwissenschaftler/innen müssen einem Institut und einem/r verantwortlichen Hochschullehrer/in zugeordnet werden. Es ist eine Verschwiegenheitserklärung (bzgl. Datenschutz u.ä.) zu unterzeichnen.

Neue Regelungen für Forscher:innen aus Nicht-EU-Staaten

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist seit Mai 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung anerkannt und kann mit Nicht-EU-Gastwissenschaftlern nun eine Aufnahmevereinbarung (PDF, ca. 0,2 MB)  abschließen, die das Einreiseprozedere erleichtert und beschleunigen soll. Das neue EU-Forschervisum vereinfacht und verkürzt die Bearbeitungszeit für das Visum. Grundlage ist die neue EU-Forscherrichtlinie. Sie erleichtert den Universitäten in ganz Europa die Aufnahme von Forschern aus Nicht-EU-Staaten. Nähere Informationen zur Aufnahmevereinbarung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Flyern des BAMF (s. Quicklinks rechts).

Einreise und Aufenthalt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bietet auf ihrer Webseite weitere Informationen für ausländische Forscherinnen und Forscher aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die zu Forschungszwecken für einen begrenzten Zeitraum, z. B. zur Durchführung einer Promotion, oder langfristig nach Deutschland kommen.

Über die Verlinkungen im Kasten auf der rechten Seite gelangen Sie direkt zu den Faltblättern der HRK, die Sie über die Aufenthaltstitel informieren.

Weitere Informationen unter: https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende-und-forschende/mobilitaet-und-anerkennung/aufenthaltstitel