Gastwissenschaftler
Sie möchten an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als Gastwissenschaftler/in für einen bestimmten Zeitraum forschen? Wir freuen uns auf Sie! Bitte wenden Sie sich an unser International Office.
Erleichterte Forschung für Gastwissenschaftler und Promovenden aus dem EU-Ausland
An der Hochschule können zeitlich beschränkt promovierte Gastwissenschaftler/innen im Rahmen einer internationalen Kooperation tätig sein. Es muss über die Fakultät ein Antrag auf Aufnahme als an der Hochschule sonstiger Tätiger gem. Grundordnung § 2 Abs. 3 Satz 10 an das Rektorat gestellt werden. Der wissenschaftliche Mehrwert für die Hochschule muss in dem Antrag dargestellt werden. Die Gastwissenschaftler/innen müssen einem Institut und einem/r verantwortlichen Hochschullehrer/in zugeordnet werden. Es ist eine Verschwiegenheitserklärung (bzgl. Datenschutz u.ä.) zu unterzeichnen.
Neue Regelungen für Forscher/innen aus Nicht-EU-Staaten
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist seit Mai 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung anerkannt und kann mit Nicht-EU-Gastwissenschaftlern nun eine Aufnahmevereinbarung abschließen, die das Einreiseprozedere erleichtert und beschleunigen soll. Das neue EU-Forschervisum vereinfacht und verkürzt die Bearbeitungszeit für das Visum. Grundlage ist die neue EU-Forscherrichtlinie. Sie erleichtert den Universitäten in ganz Europa die Aufnahme von Forschern aus Nicht-EU-Staaten. Nähere Informationen zur Aufnahmevereinbarung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Flyern des BAMF (s. Quicklinks rechts).
Quicklinks
- Aufnahmevereinbarung zwischen der Institution/Nicht-EU-Gastwissenschaftler
- Flyer Forschungsaufenthalt für EU-Gastwissenschaftler (deutsch)
- Folder Research Stay for EU-Residents (english)
- Flyer Forscherrichtlinie für Nicht-EU-Gastwissenschaftler (deutsch)
- Folder Research Stay for Non-EU-Residents (english)
- Information zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
- Kontakt: International Office