Gastwissenschaftler:innen

Sie möchten an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als Gastwissenschaftler:in für einen bestimmten Zeitraum forschen? Wir freuen uns auf Sie! Bitte wenden Sie sich an unser International Office.

Erleichterte Forschung für Gastwissenschaftler:innen und Promovend:innen aus dem EU-Ausland

An der Hochschule können zeitlich beschränkt promovierte Gastwissenschaftler:innen im Rahmen einer internationalen Kooperation tätig sein. Es muss über die Fakultät ein Antrag auf Aufnahme als an der Hochschule sonstiger Tätiger gem. Grundordnung § 2 Abs. 3 Satz 10 an das Rektorat gestellt werden. Der wissenschaftliche Mehrwert für die Hochschule muss in dem Antrag dargestellt werden. Die Gastwissenschaftler/innen müssen einem Institut und einem/r verantwortlichen Hochschullehrer/in zugeordnet werden. Es ist eine Verschwiegenheitserklärung (bzgl. Datenschutz u.ä.) zu unterzeichnen.

Neue Regelungen für Forscher:innen aus Nicht-EU-Staaten

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist seit Mai 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung anerkannt und kann mit Nicht-EU-Gastwissenschaftlern nun eine Aufnahmevereinbarung (PDF, ca. 0,2 MB)  abschließen, die das Einreiseprozedere erleichtert und beschleunigen soll. Das neue EU-Forschervisum vereinfacht und verkürzt die Bearbeitungszeit für das Visum. Grundlage ist die neue EU-Forscherrichtlinie. Sie erleichtert den Universitäten in ganz Europa die Aufnahme von Forschern aus Nicht-EU-Staaten. Nähere Informationen zur Aufnahmevereinbarung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Flyern des BAMF (s. Quicklinks rechts).