Stipendien

Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG)

Zum 01. Mai 2024 kann ein reguläres Stipendium (Regelförderung: 2 Jahre) für Promotionsvorhaben im Rahmen der Landesgraduiertenförderung vergeben werden. Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1.100,00 €. Darin sind die mit dem Promotionsvorhaben verbundenen Sach- und Reisekosten pauschal berücksichtigt. Für das Jahr 2024 kann der:die ausgewählte Stipendiat:in noch zusätzlich einen einmaligen Bonusbetrag erhalten. Bewerbungsfrist: 15. März 2024.

Alle notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Weitere Informationen zur Landesgraduiertenförderung können Sie der Satzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) sowie der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg entnehmen.

Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind

Das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm hat das Ziel die Anzahl der auf eine Professur berufbaren Frauen mit Kind durch eine bessere Vereinbarkeit der Qualifikationsphase mit familiären Pflichten zu erhöhen. Es löst die bis Ende 2006 gewährten Wiedereinstiegsstipendien ab. Ziel dieses Programms ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen bei der Qualifizierung für eine Professur zu unterstützen und ihnen eine größere Planungssicherheit während der Qualifizierungsphase zu bieten.

Weitere Informationen zum Brigitte-Schlieben-Lange-Programm erhalten Sie über die Homepage der Universität Stuttgart.

Stipendien für internationale Aufenthalte

Informationen zur Beratung von Auslandsaufenthalten erhalten Sie über das Akademische Auslandsamt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.