Zuschüsse für Sachmittel-, Hilfskräfte, Fortbildungs- und Materialkosten

Graduate School Mitglieder haben die Möglichkeit Zuschüsse für Ihre Forschung bei der Graduate School einzuwerben.

Die Anträge können für folgende Zwecke gestellt werden:

  • Hilfskraftmittel für unterstützende/zuarbeitende Tätigkeiten bei der Datenerhebung, Aufarbeitung oder Analyse (z. B. Verteilen von Fragebögen, Transkriptionsarbeiten, Co-Kodierung etc.)
  • Sachmittel (z. B. Kopien für Fragebögen, Proofreading, etc.)
  • (digitale) Fortbildungskosten im Rahmen des Forschungsprojektes und zum Erwerb spezifischer Kompetenzen; Grundsätzlich keine Finanzierung von aktiven Tagungen
  • Materialkosten (Anschaffung von Forschungssoftware, -geräten oder Büchern nur, wenn diese nicht ausgeliehen werden können.)

Für die Beantragung der Mittel werden pro Jahr zwei Töpfe bereitgestellt. Einer von Beginn bis zur Mitte des Jahres (01.01. - 30.06.) und einer von der Mitte des Jahres bis zum Herbst (01.07. - 15.10.). Bei der Entscheidung über die Anträge wird vornehmlich auf die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der einzelnen Anträge geachtet. Die Mittel für die finanzielle Unterstützung in der Graduate School können nur so lange genehmigt werden, bis die zwei Töpfe pro Jahr jeweils ausgeschöpft sind.

Alle Gegenstände sind nach Abschluss des Projektes zurückzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände ggf. inventarisiert werden müssen.

Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen sowie Fristen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Richtlinie.