Forschungsausschuss
Der Senat hat die Begutachtung der Förderungswürdigkeit des Projektantrages an den Forschungsausschuss delegiert, der nach Maßgabe der „Verfahrensregeln für Anträge auf Forschungsförderung“ über die Förderungswürdigkeit des Antrages urteilt. Der Forschungsausschuss gibt dem Senat eine begründete Empfehlung über die Förderungswürdigkeit des Projektantrages zur Beschlussfassung. Liegen mehrere als förderungswürdig beurteilte Projektanträge vor, so empfiehlt der Forschungsausschuss dem Senat zur Beschlussfassung eine Prioritätenliste der Anträge.
Vorsitzender:
Prof. Dr. Alexander Siegmund
Professorale Mitglieder:
Prof. Dr. Sachse
Prof. Dr. Mesch
Prof. Dr. Welzel-Breuer
Prof. Dr. Lang (Stellvertreter)
Prof. Dr. Oberschmidt (Stellvertreter)
Prof. Dr. Siegmund (Stellvertreter)
Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes:
Dr. Schmitt
AR Ulrich (Stellvertreter)
Studentisches Mitglied:
Lena Muhn
Julie Gebauer (Stellvertreter)