Ombudsstelle für Konfliktfälle

Treten während der Graduiertenphase Probleme im Betreuungsverhältnis auf oder sind Hinweise vorhanden, die auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten hindeuten, können sich die Mitglieder der Graduate School an die vorhandenen Instanzen der Hochschule wenden:

  • Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft (Ethik-Kommission)
  • Ombudsmann
  • Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Die Ombudsperson fungiert als neutrale und qualifizierte Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für ehemalige sowie gegenwärtige Angehörige der Hochschule bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und zum wissenschaftlichen Fehlverhalten. Sie nimmt außerdem einschlägige Hinweise zum wissenschaftlichen Fehlverhalten von Angehörigen der Hochschule vertraulich auf."