Forschungssemester | Informationen

Professorinnen und Professoren können für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter Belassung der Bezüge ganz oder teilweise von ihren sonstigen Dienstaufgaben zeitweise freigestellt werden.

Für diese Zeit wird ein Forschungssemester (nach § 49 Abs. 7 LHG) beantragt.

Die Freistellung für ein Forschungssemester wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung erfolgt über das Formular „Antrag auf ein Forschungssemester“. Dieses finden Sie im Download-Center der Personalabteilung. Das Dokument ist über das zuständige Dekanat vorzulegen. Über den Freistellungsantrag entscheidet der:die Rektor:in der Hochschule.

Die Fristen zur Einreichung der Anträge bei den Dekanaten lauten wie folgt:

  • 31.01. für den Beginn des Forschungssemesters im folgenden Wintersemester
  • 01.07. für den Beginn des Forschungssemesters im folgenden Sommersemester

Das zuständige Dekanat sendet ihren Antrag auf ein Forschungssemester an das Forschungsreferat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur weiteren Bearbeitung.

Im Download-Center der Personalabteilung finden Sie neben dem Antrag auch ein Merkblatt zum Forschungssemester. Wir bitten Sie, dieses Dokument aufmerksam durchzulesen.