Habilitation

Die PH Heidelberg besitzt neben dem Promotionsrecht auch das Habilitationsrecht. Verantwortlich für die Habilitationsverfahren sind die Fakultäten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.

Weitere Informationen zur Habilitation finden Sie in der Habilitationsordnung.

Auch Habilitantinnen und Habilitanten können Mitglieder in der Graduate School werden.

Ansprechpartner:innen für die Abwicklung der formalen Schritte im Habilitationsverfahren sind jeweils:

Fakultät für Erziehungs- und Sozialwissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät I, Frau Schäfer, dekanat1☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Fakultät für Kultur- und Geisteswissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät II, Frau Gennrich, dekanat2☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät III, Frau Schmitt, dekanat3☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de