Maßnahmen für Postdocs

Promovierte Nachwuchswissenschaftler:innen, die sich auf dem Karriereweg zur Professur befinden, erhalten zahlreiche Angebote im Rahmen der wissenschaftlichen Personalentwicklung, die auf ihre spezielle Situation zugeschnitten sind. Auch hier übernehmen die Graduate School und ihr Mentoring-System eine zentrale Rolle.

Seit dem Jahr 2018 können auch Postdocs Mitglied in der Graduate School werden. Die Mitgliedschaft von Postdocs in der Graduate School geht über die Konzepte für promovierende Mitglieder hinaus: Sie profitieren nicht nur durch die zahlreichen Fördermöglichkeiten der Graduate School, sondern können sich selbst durch Übernahme von Verantwortlichkeiten gegenüber Promovierenden in ihrer eigenen Beratungskompetenz weiterentwickeln, etwa im Rahmen selbst gehaltener Workshops oder als Ansprechpartner/in für spezielle Forschungsthemen.

Gemäß dem Leistungs- und Qualitätskatalog der Graduate School entscheiden sich Postdocs zu Beginn ihrer Mitgliedschaft, welche zwei von drei Angeboten sie in die Graduate School einbringen wollen:

  • Angebot eines eigenen Workshops (z.B. zu forschungsmethodischen Themen)
  • Nennung als Ansprechpartner.in für bestimmte Themen
  • Mentorentätigkeit für ein promovierendes Graduate School Mitglied

Im Gegenzug erhalten sie selbst Zugang zum vielfältigen Qualifikationsangebot der Graduate School, zu finanziellen Zuschüssen für Fortbildungen und Tagungen, zur freiwilligen Plagiatskontrolle und zum Mentorensystem (als Mentee). Darüber hinaus wurde eine spezielle Postdoc-Ausschreibung eingeführt, in deren Rahmen Postdocs Zuschüsse für ihre eigenen Forschungsvorhaben beantragen können.

Aktuelle Ausschreibung für Postdocs

Auch dieses Jahr wird wieder das „Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung“ (s. Ausschreibung) für herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs ausgeschrieben.

Fördersumme und -dauer: Die Finanzierung durch die Stiftung ist auf drei Jahre begrenzt und erstreckt sich im Einzelfall auf max. 150.000 € (für Personal-, Reise-, Sach- und gegebenenfalls Investitionsmittel).

Förderquote: Im Jahr 2023 wird die Baden-Württemberg Stiftung wieder ca. 13 neue Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in das Eliteprogramm aufnehmen.

Hausinterne Frist zur Abgabe eines Antrags: 05.04.2024 (Unterlagen bitte über die jeweilige Fakultät einreichen und an Fr. Schneider (Ruth.Schneider☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de) , Sekretariat der Prorektoren, fristgerecht weiterleiten).

Einzureichende Unterlagen:

- Vollständige Unterlagen (s. Antragsformular)
- Bitte reichen Sie mit Ihrem Forschungsantrag auch das Formular A  (Drittmittelanzeige) ein, das Sie unter http://www.ph-heidelberg.de/forschung/download-center.html downloaden können. Stimmen Sie bitte Ihren Antrag im Vorfeld mit der Haushaltsabteilung (haushalt☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de) ab.

Beratung: Gerne berät Sie Frau Greulich, Akademische Mitarbeiterin im Forschungsreferat und Graduate School, bei Fragen zu dem Programm und den Modalitäten (greulich☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de) oder Frau Ainoa Larrauri vom Programmträger Baden-Württemberg International (ainoa.larrauri☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜bw-i☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de oder kontakt☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜eliteprogramm-bwstiftung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de; 0711/22787-46).


Entscheidung zur Weiterleitung: Die PH Heidelberg darf maximal einen Antrag einreichen. Das Rektorat entscheidet, welcher Antrag weitergeleitet wird.

Webseite mit allen Infos des Eliteprogramms.