Promovieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg besitzt das Promotionsrecht und verleiht folgende Doktorgrade
- Dr. paed.
- Dr. phil.
nach erfolgreich abgeschlossenen Promotionsvorhaben in allen an der Hochschule vertretenen Fächern entsprechend der Aufgabenstellung der Pädagogischen Hochschule. Die Förderung und Weiterqualifikation des bildungswissenschaftlichen Nachwuchses hat für die Pädagogische Hochschule dabei eine hohe Bedeutung.
Im Jahr 2021 promovierten insgesamt 130 Personen an einer der drei Fakultäten. Davon waren 58% weiblich und 42% männlich.
Die PH Heidelberg bietet unterschiedliche Möglichkeiten den Promotionsweg zu beschreiten:
- Individualpromotion - Viele Promovierende (28%) fertigen ihre Dissertation im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an der Hochschule oder in einem Drittmittelprojekte von einzelnen Professor:inn:en der PH Heidelberg an. Diese Stellen sind meist Teilzeitstellen und befristet (in der Regel für drei Jahre). Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unter: Stellenangebote.
- Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm - Einige Doktorandinnen und Doktoranden promovieren innerhalb von Graduiertenkollegs. Ihr Promotionsweg ist bis zu einem gewissen Grad strukturiert und sie können von einem systematisierten Angebot an Fortbildungsmaßnahmen profitieren. Im Jahr 2021 waren 17 Promovierende in einem strukturierten Programm. Aktuelle Ausschreibungen für die Promotionskollegs finden Sie unter: Stellenangebote.
- Externe Promotion - Zudem können auch externe, nicht an der Hochschule beschäftigte Doktorand:inn:en den Doktorgrad erwerben. Die Suche nach einem interessierenden Promotionsthema, einer geeigneten Betreuung und Finanzierung übernehmen die Promotionsinteressierten und Promovierenden selbstständig.
- Binationale Promotion – Sie stellt eine weitere Möglichkeit dar, eine Promotion durchzuführen. Hierbei promovieren Doktorandinnen und Doktoranden an zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern und erwerben einen gemeinsamen von beiden Universitäten verliehenen Doktorgrad. Eine binationale Promotion ist an allen Fakultäten der Pädagogischen Hochschule und mit allen ausländischen Universitäten weltweit möglich, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder und Universitäten dies zulassen.
Lesen Sie die aktuell gültige Promotionsordnung. Diese bildet den rechtlichen Rahmen für die Promotion an der Pädagogischen Hochschule. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Studienabschluss die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion erfüllt. Bei Einreichung Ihres Antrags zur Annahme als Doktorand:in erfolgt eine Prüfung durch den zuständigen Promotionsausschuss. Formale Fragen können Sie gerne an das entsprechende Dekanatssekretariat stellen (Ansprechpartner:in siehe oben).
Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen
Promotionsausschüsse
- Inhaltliche Prüfung des Antrags auf Annahme als Doktorand:in
- Entscheidung über Annahme als Doktorand:in und ggf. Festlegung von Auflagen
- Entscheidung über Verlängerungsantrag des Promotionsverfahrens
- Entscheidung über Antrag Wechsel des:der Betreuer:in
Fakultätsdekanate:
- Ansprechstelle für Abwicklung der formalen Fragen im Promotionsverlauf
- Mitteilung über Entscheidungen des Promotionsausschusses
Fakultät für Erziehungs- und Sozialwissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät I, Frau Schäfer, dekanat1☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Fakultät für Kultur- und Geisteswissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät II, Frau Gennrich, dekanat2☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften
Kontakt: Sekretariat der Fakultät III, Frau Schmitt, dekanat3☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
- Ansprechtpartnerin für Finanzierungsfragen und andere Themen rund um Ihr Promotionsvorhaben
- Angebote für überfachliche Qualifizierungsmaßnahmen
- Individuelle Förder- und Beratungsangebote
Sie interessieren sich für eine Promotion und suchen noch nach einem geeigneten Stipendium für die Finanzierung ihres Promotionsvorhabens? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Damit wir die Beratung an Ihre Bedürfnisse anpassen können, möchten wir Sie bitten, mit der Beratungsanfrage einen ausgefüllten Stipendienfragebogen (PDF, ca. 0,6 MB) an die Graduate School zu senden.
Schritte auf dem Weg zur Promotion
Für die Suche einer Betreuungsperson müssen Sie selbst aktiv werden. Informieren Sie sich über die Website der Pädagogischen Hochschule und den einzelnen Fakultäten über mögliche Betreuer:innen und kontaktieren diese via E-Mail. Wichtig: Sehen Sie von allgemein gehaltenen E-Mails ab. Zeigen Sie, dass Sie sich mit den jeweiligen Forschungsinteressen potenzieller Betreuer:innen befasst haben. Fügen Sie Ihrer E-Mail einen kurzen Lebenslauf und Ideen für Ihr Promotionsvorhaben bei. Nach der eigenständigen Suche einer Betreuungsperson erfolgt der Abschluss einer Promotionsvereinbarung (PDF, ca. 1,0 MB) mit Ihrem:Ihrer potenziellen Betreuer:in. Die gemeinsame Unterzeichnung einer Promotionsvereinbarung ist die Voraussetzung für das Stellen des Antrags auf Annahme als Doktorand:in. Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einer Betreuung benötigen, können Sie sich gerne an die Graduate School wenden.
Nach Abschluss der Promotionsvereinbarung mit der Betreuungsperson sind Sie verpflichtet sich im Promotionsportal der Pädagogischen Hochschule zu registrieren und die Meldung der Promotionsvereinbarung durchzuführen. Im Promotionsportal verwaltet die Pädagogische Hochschule zentral alle Promotionen. Promotionsinteressierte sowie Promovierende können dort über ein persönliches Benutzerkonto alle wichtigen Schritte Ihrer Promotion in die Wege leiten und haben Einsicht in den aktuellen Stand des Promotionsverfahrens.
Verfassen Sie ein Exposé über Ihre geplante Arbeit und geben Sie darin einen Überblick über das Vorhaben. Bitte sprechen Sie Ihr geplantes Exposé sowohl inhaltlich als auch in formeller Hinsicht mit Ihrer Betreuungsperson ab. Eine Orientierung gibt die Anleitung zur Erstellung eines Exposés (PDF, ca. 0,030 MB) zur Promotion.
Zum Antrag zur Annahme als Doktrand:in müssen Sie zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis bzw. Interessierte aus der Schweiz müssen einen Sonderprivatauszug einreichen. Das Formular für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses bzw. des Sonderprivatauszugs erhalten Sie über die Fakultät, bei der Ihre Promotion anhängig sein wird. Mit diesem Formular können Sie anschließend das erweiterte Führungszeugnis bzw. den Sonderprivatauszug bei Ihrer Behörde beantragen.
Nachdem Sie alle nötigen Unterlagen vorbereitet haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand:in über das Promotionsportal. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags auf Annahme als Doktorand:in durch den zuständigen Promotionsausschuss. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand:in und ggf. Festlegung von Auflagen wird umgehend nach der Ausschusssitzung mitgeteilt. Informieren Sie sich frühzeitig beim Dekanat Ihrer Fakultät über die Daten und Fristen für die Antragseinreichung in der nächsten Ausschusssitzung.
Als angenommene:r Doktorand:in sind Sie verpflichtet, sich während Ihrer Promotion zu immatrikulieren (§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz). Nur Promovierende, die zu mindestens 50 % während ihrer Promotion in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule stehen, können gegenüber dem Rektorat erklären, dass sie nicht immatrikuliert werden möchten. Sollten sich ausschlaggebende Änderungen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis ergeben, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zu immatrikulieren!
Die Immatrikulationen kann zu jedem Zeitpunkt im Semester beginnen. Semesterbeiträge müssen aber in vollem Umfang (rückwirkend für das gesamte Semester) bezahlt werden.
Weitere Informationen rund um die Immatrikulation erhalten Sie beim Studienbüro.
Die Graduate School der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist der überfachliche Rahmen für die Weiterqualifizierung des bildungswissenschaftlichen Nachwuchses der Hochschule und unterstützt Young Researchers auf vielfältige Weise. Als angenommene:r Doktorand:in haben Sie die Möglichkeit, Mitglied in der Graduate School zu werden und von unseren umfangreichen Förderangeboten zu profitieren. Promovierende in einem strukturierten Programm (Graduiertenkolleg) sind nach § 6 Abs. (8) der Promotionsordnung automatisch Mitglied. Bitte füllen Sie dennoch Ihren Mitgliedsantrag aus, damit wir Sie in Ihrem Prozess unterstützen können!
Als angenommene:r Doktorand:in sind Sie gemäß Promotionsordnung dazu verpflichtet, Änderungen im Promotionsprozess oder zu (persönlichen) Angaben (z.B. Anschrift, Beschäftigungszeitraum und Immatrikulation an PH) im zentralen Promotionsportal anzugeben. Namensänderungen sind bei dem zuständigen Dekanat Ihrer Fakultät zu melden.
Formale Änderungen Ihres Promotionsvorhabens beantragen und verwalten Sie ebenfalls im zentralen Promotionsportal. Hierzu zählen:
- der Wechsel der Promotionsbetreuung
- der Wechsel der Dissertationsart (Monographie oder kumulativ/publikationsbasiert)
- die Verlängerung des Promotionsvorhabens.