Rechtsstatus

„Unabhängig von § 25 Abs. 4 LHG haben die Studierenden das Recht, sich in Fachschaften der Institute und Fächer zu organisieren. Die Beteiligungsregelungen obliegen den entsprechenden Einrichtungen im Einvernehmen mit den Studierenden.“

(§14, Abs. 3 der Grundordnung der PH Heidelberg, Fassung vom 12.01.2011)

Organisationsstruktur der Fachschaft Sonderpädagogik

Die Regelungen zu der Organisationsstruktur der Fachschaft der sonderpädagogischen Fächer der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Stand: 15.06.2019) könnt ihr unter diesem Link einsehen.