Alle Dozierenden des Studiengangs, alle Mitarbeiter*innen in der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung -allerdings mit thematischem Bezug- können Bachelorarbeiten betreuen. Zudem weitere wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der PH Heidelberg oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Nicht angenommen werden Betreuer*innen ohne wissenschaftlichen Bezug. Diese letzte Gruppe betrifft in der Regel auch Praktikumsbetreuende (siehe ausführlich StPO).
Die eigentliche Betreuungsarbeit leistet Ihre/Ihr Erstbetreuer*in. Empfohlen wird allerdings dem Zweitbetreuenden das Exposé zuzusenden.
Das Exposé muss nur Ihren Betreuenden zugesendet werden.
Nein, die Angabe Ihrer Betreuer*innen reicht bei der Anmeldung der Bachelorarbeit.Bitte sprechen Sie die Betreuungsleistung vorher mit Ihren gewünschten Betreuer*innen (Erst- und Zweit) ab.
Alle Mitarbeiter*innen der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Lehrbeauftragten des Studiengangs bekommen von uns automatisch eine Prüfungsbefugnis erteilt. In diesen Fällen müssen Sie nicht handeln. Lassen Sie sich allerdings außerhalb der Hochschule betreuen, melden Sie das bitte der Koordinationsstelle NLS. Diese wird dann eine Prüfungsbefugnis in die Wege leiten.
Studierende müssen nur bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit immatrikuliert sein. Das bedeutet, wenn die Anmeldung und die Zulassung im Laufe des Fachsemesters bis Ende September oder Ende März erfolgt, müsste sich die/der Studierende nicht rückmelden, bleibt immatrikuliert und könnte auch bei einem Nichtbestehen die Bachelorarbeit wiederholen ohne sich weiter rückmelden zu müssen. Bei einer Anmeldung der Arbeit ab Oktober oder ab April gilt dies nicht. Das neue Semester beginnt jeweils am 01.10. bzw. 01.04. und danach kann die/der Studierende sich nicht mehr für die Bachelorarbeit anmelden ohne einen unklaren Studierendenstatus. Hier muss eine Rückmeldung für das neue Semester erfolgen.
Die Bachelorarbeit darf nur beim Zentrales Prüfungsamt abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts. Entweder Sie geben diese dort persönlich ab oder senden sie per Post.
Die Gutachten der Bachelorarbeiten können im Zentralen Prüfungsamt eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.