Nein, das PDF-Exemplar benötigt keine Unterschrift.
Der Poststempel von der Post/DHL.
Diesbezüglich gibt es keine Vorgaben. Ein Einschreiben ist prinzipiell aber nicht nötig.
Siehe Lehrveranstaltungsunterlagen wissenschaftliches Arbeiten Wintersemester 2018/2019 auf StudIp. Weitere Leitfäden werden in Kürze zur Verfügung gestellt.
Siehe Veranstaltung in LSF.
Bitte einmal ausgedruckt, gelocht und mit einem Heftstreifen/Aktendulli (Lochung nach Außen) versehen an die Koordinationsstelle für nicht-lehramtsbezogene Studiengänge (NLS) senden (Pädagogische Hochschule Heidelberg; Stabsstelle Qualitätsmanagement; NLS; Keplerstr. 87; 69120 Heidelberg). Zusätzlich schicken Sie eine PDF-Version per E-Mail an das NLS.
Siehe PH-Website.
Nein, Sie bekommen nur eine Nachricht, wenn Sie für die Prüfungsleistung in LSF angemeldet waren, aber die Arbeit weder digital noch postalisch eingetroffen ist.
Ja, Sie können innerhalb von 8 Wochen nach der Bekanntgabe Ihrer Hausarbeitsnote persönliches Feedback bekommen. Hierzu vereinbaren Sie bitte ein Termin mit Ihrem Korrektor*in. Nach Ablauf dieser Frist können Sie nur noch den Bewertungsbogen einsehen, auch hierzu kontaktieren Sie bitte das NLS.
Nach StPO §30 Abs. 3 gilt: (3) Studierende, die mit einem Kind unter vierzehn Jahren, für das ihnen die Personensorge zusteht, im selben Haushalt leben und es überwiegend allein versorgen, oder die mit einer pflegebedürftigen Person, mit der sie in gerader Linie verwandt sind, im selben Haushalt leben und diese nachweislich überwiegend allein versorgen, sind berechtigt, auf Antrag einzelne Prüfungsleistungen und die Bachelorarbeit auch nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Frist abzulegen. Insofern muss ein Antrag gestellt und nachgewiesen werden, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt, wie alt es ist und, dass die Versorgung überwiegend alleine erfolgt (schriftliche Bestätigung und Meldebescheinigung).