Siehe bisherige Praxisstellen in den Dateien der Stud.IP Veranstaltung „Semesterpraktikum BA Prävention und Gesundheitsförderung (WS 2020/2021 - unbegrenzt)“ oder Informationen bei der Vernissage / World Café des 5. Semesters einholen.
Bitte geben Sie folgende Dokumente bei Ihrer Praktikumsbeauftragten, Juliane Möckel, im Original ab:
- Zulassung zum Praktikum: bis zum 15.05.
- Ziel- und Kooperationsvereinbarung: bis zum 31.07.
- Ausbildungsplan: bis zur ersten Supervisionssitzung
Die jeweiligen Dokumente bzw. eine Vorlage für den Ausbildungsplan finden Sie auf Stud.IP.
Für Studierende unter der Studienstruktur ab WS 18/19 ist es entweder der Praktikumsbericht oder eine Posterpräsentation. Über das Prüfungsformat informiert der/die jeweilige Modulverantwortliche.
Nein, zu keiner unserer Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht, allerdings wird eine Teilnahme an der Praktikumssupervision empfohlen.
Ja, Sie müssen hierfür zudem von der Praxisstelle freigestellt werden.
Das vereinbaren Sie individuell mit Ihrer Praxisstelle. Für uns ist nur der Nachweis über 90 Tage Praktikum relevant.
Ja, nach Absprache mit Ihrer Praxisstelle.
Ja, denn Sie sind weiterhin Studierende/r an einer Hochschule.
Studiengebühren gibt es nur für ein Zweitstudium oder internationale Studierende. Sie zahlen aber weiterhin, wie gewohnt, den Semesterbeitrag mit jeder Rückmeldung.
Aus dem Studiengang gibt es hierfür keine finanzielle Unterstützung. Es gibt ggfs. Möglichkeiten Gelder über das Studierendenparlament zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an dieses.