Für jede abzulegende Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) gibt es die Möglichkeit sich in einem definierten Zeitraum über das LSF der PH Heidelberg anzumelden. Nur wenn Sie sich über LSF eingetragen haben, sind Sie verbindlich zur Prüfung angemeldet. Können Sie die Prüfung nun nicht ablegen, benötigen Sie entweder ein Attest oder die Prüfung wird als Fehlversuch gewertet.
Ja, vergleiche StPO §19 (2) „Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Kandidat*in zu einem Prüfungstermin ohne wichtigen Grund nicht erscheint oder wenn sie/er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt.“ Der triftige Grund muss selbstverständlich unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) nachgewiesen werden.
Über die Termine werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert. Die Wiederholungstermine finden i.d.R. im Zeitraum der Beratungstage statt. Beachten Sie allerdings, dass die Prüfungswiederholungen nur denjenigen vorbehalten sind, die sich zum Ersttermin angemeldet haben und diesen entweder nicht bestanden oder per Attest entschuldigt waren.
Im Falle einer Erkrankung geben Sie bitte unverzüglich im Prüfungsamt Bescheid und reichen Sie ein Attest von einer/einem Ärztin/ Arzt ein. Eine mögliche Attestvorlage finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes unter "Formulare und Downloads." Dieses gilt für Klausuren und mündliche Prüfungen sowie Bachelorarbeiten. Für Hausarbeiten adressieren Sie die Krankmeldung bitte an die Koordinationsstelle NLS.
Wir leiten die Noten im dafür vorgesehenen Begutachtungszeitraum an das Akademische Prüfungsamt weiter. Danach liegt die Zuständigkeit alleinig beim Prüfungsamt. Nur das Prüfungsamt hat zudem die Berechtigung die Noten zu veröffentlichen. Bitte sehen Sie von Nachfragen im Studiengang ab.
Bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt wenden.
Für Bachelorarbeiten melden Sie sich bitte beim Zentralen Prüfungsamt an. Termine werden entsprechend bekannt gegeben. Falls es nach der Einsicht zu inhaltlichen Nachfragen kommt, vereinbaren Sie bitte mit dem jeweiligen Dozierenden einen Besprechungstermin. Alle weiteren Prüfungen sind über die NLS einzusehen. Bitte beachten Sie, dass inhaltliche Rückfragen an die Dozierenden nur innerhalb einer 8-Wochenfrist nach Notenbekanntgabe erfolgen kann.
Siehe in der jeweiligen StPO.
Die/der Studierende hat sich in Kenntnis ihres/seines Gesundheitszustandes einer Prüfung unterzogen. Somit hat sie/er auch das Ergebnis zu verantworten. Sie/er kann vor allem nicht nach der Prüfung die Krankschreibung als Rücktrittsgrund angeben.