Bachelor Prävention und Gesundheitsförderung
Zulassung
Der Studiengang ist zulassungsfrei. Das bedeutet, dass alle Bewerber:innen bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzung (i.d.R. Abitur) zum Studium zugelassen werden. Zur Zulassung der Bewerber*innen erfolgt ein spezielles Auswahlverfahren, in dem neben der Endnote der Hochschulzugangsberechtigung insbesondere auch bisherige fachlich relevante außerschulische Leistungen und Tätigkeiten bewertet werden.
Nach welchen Kriterien das Studienbüro der Pädagogischen Hochschule die Studienplätze vergibt, erklärt das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge. Genaueres ist in der "Auswahlsatzung (PDF, ca. 0,02 MB)" des Studienganges Prävention und Gesundheitsförderung festgehalten.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Das Wichtigste in Kürze | Fakten |
---|---|
Zulassungsvoraussetzung | Abitur (zulassungsfrei) |
Studienplätze | 45 |
Gebühren | Semesterbeitrag* (letzter Stand 183,75€/ Semester) |
Studiendauer | 6 Semester |
Studienstart | jeweils zum Wintersemester |
Bewerbungsfrist | 30.September.2024 (Online-Bewerbungen sind ab dem 1. Mai möglich) |
* nähere Informationen zu den Semestergebühren
Bestandteil des Studiums ist ein Vollzeitpraktikum im 5. Semester, das auch im Ausland absolviert werden kann. Mehr dazu unter Praktikum.
Bewerbung
Für einen Studienstart im kommenden Wintersemester 24/25 bewerben Sie sich bis zum 30.September.2024.
Die Bewerbung erfolgt rein elektronisch über das hierfür vorgesehene Online-Bewerbungsportal.
Hinweis Studiengebühren
Internationale Studierende und Zweitstudierende können von Studiengebühren befreit werden, wenn sie Ausbildungsressourcen nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch nehmen. Dies ist der Fall bei Praktika mit einer Präsenzzeit von 95 bis 100 Tagen. Bei geringer Unterschreitung dieser Präsenzzeiten (z.B. 90-tägiges Praktikum) kann im Rahmen eines Einzelfalles geprüft werden, ob ein Beurlaubungsgrund vorliegt, welcher zu einer Gebührenbefreiung für diesen Zeitraum führt. Zu beachten ist in beiden Fällen, dass der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wird (Details s. Vermerk zur Gebührenbefreiung (Doc, ca. 0,58 MB) vom 07.06.2018).
Regelstudienzeit und Studienumfang
Regelstudienzeit: 6 Semester Der Studienumfang umfasst 180 Leistungspunkte.
Ein Leistungspunkt entspricht rund 30 Stunden studentischer Arbeit (Präsenz, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Prüfung). Studienaufbau und Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Modulübersicht
Prüfungen
Studien- und Prüfungsordnung (BStPO) (PDF, ca. 0,8MB)
Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung von 26.01.2022 (PDF, ca. 0,27MB)
Studienaufbau und Inhalte
Module | Fächer |
---|---|
Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen |
|
Lebensführung, Gesundheitsressourcen und Alltagsbewältigung |
|
Gesundheitsförderung in Settings und bei Zielgruppen |
|
Berufsfelder |
|
Semesterpraktikum (Vollzeit) |
|
Bachelor-Arbeit |
|
Sie erwartet ein vielfältiges, interdisziplinäres Studium, das theoretische bzw. wissenschaftliche Grundlagen vermittelt und diese mit den Anforderungen der Praxis verbindet. Sie profitieren dabei sowohl von unserer engen Vernetzung mit den Einrichtungen der Metropolregion Rhein-Neckar als auch von unseren nationalen sowie internationalen Kontakten.
Abschluss und Berufsperspektiven
Sie schließen den Bachelor-Studiengang als „Gesundheitsförderin / Gesundheitsförderer (B.A.)“ ab.
Gesundheitsförderinnen und Gesundheitsförderer arbeiten unter anderem in Betrieben, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen, Kommunen oder in Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen. Die Arbeit ist vielfältig und umfasst unter anderem Planung, Durchführung und Evaluation von gesundheitsförderlichen Projekten. Sie entwickeln dabei innovative, alltagstaugliche Lösungen in partizipativen Prozessen. Mit ihrer Arbeit schaffen sie Bedingungen, die Menschen ermächtigen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Weiterqualifizierung
Der erfolgreiche Bachelor-Abschluss berechtigt Sie zu einem Master-Studium; Sie haben damit die Möglichkeit, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren. Es stehen dann auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung sowie die Promotion offen.