"Judenhaus"
Sog. „Judenhäuser“ wurden seit 1939 eingerichtet, in sie wurden zwangsweise jüdische Bewohner*innen eingewiesen, die man anderswo aus ihren angestammten Häusern und Wohnungen vertrieb. Die „Judenhäuser“ sollten für die Nationalsozialisten den Zweck erfüllen einerseits Jüd*innen räumlich von der nichtjüdischen Einwohnerschaft besonders in den Städten zu trennen. Andererseits sollte so die Überwachung durch die Ordnungsbehörden erleichtert werden. Passend dazu titelten die „Heidelberger Neuesten Nachrichten“ vom 11. Mai 1939 „Juden möglichst in bestimmten Häusern zusammengefaßt - Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“. In Heidelberg existierten 17 solcher „Judenhäuser“
Giovannini, Norbert, Claudia Rink und Frank Moraw: Erinnern, Bewahren, Gedenken. Die jüdischen Einwohner Heidelbergs und ihre Angehörigen 1933 – 1945. Biographisches Lexikon mit Texten, Heidelberg 2011, S. 457-487