Jüdische Schüler*innen

Am 15.11.1938 wurde vom Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ein Erlass herausgegeben, der den jüdischen Schüler*innen den Besuch einer „deutschen“ Schule ab sofort verbot. In einem weiteren Erlass vom 17.12.1938 wurde bestimmt, dass künftig keine staatlichen Zuschüsse mehr an jüdische Privatschulen gestattet wurden. Ab diesem Zeitpunkt oblag es der jüdischen Gemeinde, die finanziellen Mittel für ihre Schulen selbst aufzubringen. Bereits seit 1933 gab es eine jüdische Volksschule in Heidelberg.

Durch das am 25.04.1933 erlassene Gesetz gegen die Überfüllung von deutschen Schulen und Hochschulen wurde der Schulbesuch vieler jüdischer Kinder erschwert. Bis zum Erlass vom 17.12.1938 und seit 1936 hatte es in den allgemeinen öffentlichen Schulen jüdische Sammelklassen gegeben.

Hierfür war eine Mindestzahl an 20 Schüler*innen erforderlich. Bekannt ist, dass Paul Flegenheimer aus Wiesloch ab 1936 eine jüdische Schule, wohl die jüdische Volksschule, in Heidelberg besuchte. Wahrscheinlich wurde in Wiesloch die Mindestanzahl von 20 Schüler*innen für eine Sammelklasse nicht erfüllt.