„Zwangs-Arisierung"
Mit dem Wort „Zwangs-Arisierung“ wird in einem engeren Sinn der Transfer von jüdischen Besitztümern in das Besitztum „arischer“ Personen gemeint, also zum Beispiel der Verkauf von „jüdischen Firmen“ oder Grundstücken an „Arier“. In einem weiteren Sinn wird mit „Zwangs-Arisierung“ eine allumfassende Sicht gesehen, bei der die finanzielle Ausplünderung von Juden durch Sonderabgaben und Steuern, die Liquidierung von „jüdischen Betrieben“, die Verdrängung von „jüdischen Selbständigen“, die Enteignungen durch das Deutsche Reich und die Versteigerung von Hausrat nach den Deportationen eingeschlossen ist.
Die Verwendung des Begriffs „Arisierung“ birgt eine Problematik mit sich, da sie aus der Sprache der Nationalsozialisten stammt und deswegen auch eine starke kategorisierende und diskriminierende Wirkung besitzt. Demnach wird der Begriff heute nur in Anführungsstrichen verwendet oder in jüngeren Publikationen mit „Ausplünderung“ oder von „Vernichtung von jüdischen Besitztümern und wirtschaftlicher Existenz“ ausgetauscht.
Fritsche, Christiane: "Arisiert“ und „wiedergutgemacht“. Die Ausplünderung der Juden im „Dritten Reich“ und Entschädigungsversuche 1945 in Mannheim, in: Peter Steinbach u.a. (Hg.): Entrechtet – verfolgt – vernichtet. NS-Geschichte und Erinnerungskultur im deutschen Südwesten, Stuttgart 2016 (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Band 45), S. 217-250.