Genderinklusive Schreibweise
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg bekennt sich mit dem Senatsbeschluss vom 16.12.2020 zu einer wertschätzenden Ansprache aller Geschlechter durch die Verwendung genderinklusiver Schreibweise.
Das Gleichstellungsteam hat hierzu einen Leitfaden erstellt, der bei der praktischen Umsetzung Hilfestellung geben soll. Dieser wird auf Ihre Anfragen und Anmerkungen hin regelmäßig angepasst und um Beispiele erweitert. Weiterführende Fragen können natürlich ans Gleichstellungsteam adressiert werden.
Sie können uns gerne auch Ihre Dokumente schicken per Mail an gleichst☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (am besten im Word-Format) - wir senden Sie dann mit unseren Änderungen im Überarbeitungsmodus zurück.
Nachfolgend finden Sie den Leitfaden (Stand: 29.7.2021):
LaKoG-Empfehlung geschlechtergerechte Schreibweise
Am 19. September 2021 hat nun auch die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs (LaKoG) eine Empfehlung zur genderinklusiven Schreibweisen ausgesprochen, Link zur LaKoG Empehlung für eine geschlechtergerechte Sprache (PDF; 0,08mb).
Den aktuellen Antrag zum Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ haben zum aktuellen Zeitpunkt über 15000 Menschen unterschrieben. Die erforderliche Zahl an 10000 Unterschriften wurde damit erreicht. Ziel des Volksbegehrens ist es, geschlechterinklusive Schreibweisen gesetzlich unmöglich zu machen; auch die Schreibweisen mit Sternchen und Doppelpunkt, wie sie in offiziellen Texten an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg verwendet werden, wären davon betroffen.
Volksbegehren sind ein wichtiges Werkzeug der demokratischen Willensbildung und sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Dieses Volksbegehren ist jedoch aus verschiedenen Gründen kritisch zu sehen, nicht zuletzt deswegen, weil hier durch ein Verbot die sprachliche Repräsentation sowohl von Frauen als auch von Minderheiten durch Mobilisierung einer Mehrheit ausgehebelt werden soll. Die sprachliche Repräsentation aller ist aber gerade für eine pädagogische Hochschule von großer Bedeutung. Sie ist Zeichen einer Kultur der Wertschätzung, die im pädagogischen Kontext unverzichtbar ist.
Im Aufruf zum Volksbegehren wird das Bild gezeichnet, dass Behörden, Universitäten, Schulen und Rundfunkanstalten „von oben herab“ genderinklusive Sprache verordneten. Die Genese der aktuellen sprachlichen Praktiken an der Pädagogischen Hochschule entsprach jedoch einem demokratischen Bottom-Up Prozess. Die Impulse kamen aus der Studierendenschaft, die eine geschlechterinklusive Schreibung auf Homepage, Formularen etc. gerade in einer Bildungseinrichtung erwartet. Aber auch Beschäftigte wandten sich immer wieder mit dem Anliegen an das Gleichstellungsbüro, auf eine einheitliche, geschlechtergerechte Schreibweise an der Pädagogischen Hochschule hinzuwirken. Daraufhin hat die Gleichstellungsbeauftragte Frauke Janz einen entsprechenden Antrag im Senat eingebracht, der dort diskutiert und schließlich verabschiedet wurde. Der Senatsbeschluss vom 16.12.2020 empfiehlt in allen offiziellen Dokumenten und Schreiben möglichst genderneutrale Formulierungen und wo dies nicht möglich ist die Verwendung von Doppelpunkt oder Sternchen, um eine Ansprache aller Geschlechter, von Frauen und Männern, nonbinären, trans*, intergeschlechtlichen und genderqueeren Menschen, zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um eine Verordnung. Ziel, Inhalt und Zustandekommen dieses Senatsbeschlusses entsprechen also bester demokratischer Hochschulpraxis.
Gegendert wurde schon vorher an der Pädagogischen Hochschule, mit Beidnennung, Schrägstrich, geschlechtsneutralen Formulierungen etc., wie in vielen anderen Einrichtungen des Landes auch. Der große gesellschaftliche Widerstand gegen gegenderte Texte regt sich erst, seit das Sternchen in den letzten Jahren größere Verbreitung gefunden hat. Der Initiator des Volksbegehrens, Prof. Klaus Hekking konstatierte in einem Interview mit dem rechtspopulistischen Magazin Tichys Einblick:
„Mit einer offenen oder auch nur subtilen politischen Steuerung von Sprache von Amts wegen droht daher auch eine Einschränkung des Grundrechts auf Meinungs- und Redefreiheit. Beides, die amtliche Regulierung der Sprache wie die Einschränkung der Meinungsfreiheit, wollen wir mit unserem Volksbegehren verhindern.“ (https://www.tichyseinblick.de/interviews/volksbegehren-gegen-gendern-initiative-baden-wuerttemberg-hekking/)
Welche Art von Meinung hier eingeschränkt werden soll, lässt Hekking offen; im Rahmen einer transparenten Debatte wäre es jedoch notwendig, nicht mit Suggestionen zu arbeiten und vor allem auch auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben. Denn es ist das Volksbegehren selbst, das eine Regulierung und Einschränkung der Sprache bewirken will, indem genderinklusive Schreib- und Sprechweisen in offizieller Kommunikation verunmöglicht wird. Leidtragende eines erfolgreichen Volksbegehrens wären vor allem Frauen, nonbinäre, trans*, intergeschlechtliche und genderqueere Menschen, die durch genderinklusive Schreibweise und Anrede erstmals offiziell und explizit mit angesprochen sind, Teil einer offenen und demokratischen Hochschulgesellschaft zu sein. Dies ist in Zeiten verstärkter Diskriminierung von trans* Menschen umso wichtiger. Dass „Gleichberechtigung […] nicht durch Verfremdung der deutschen Sprache erreicht“ wird, wie es im Aufruf zum Volksbegehren heißt, sondern durch „praktische Maßnahmen“, ist eine Binsenweisheit; doch ist es zu bezweifeln, dass es ein Volksbegehren mit nennenswerter politischer Rückendeckung überhaupt gäbe, wenn die Wirkmacht von Sprache tatsächlich angezweifelt würde.
Das Gleichstellungsteam und die Gleichstellungskommission der Pädagogischen Hochschule Heidelberg distanzieren sich von dem Inhalt des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ und der damit verbundenen Haltung.