Pflegelots*innen

Zehn Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben pflegerische Verantwortung für Eltern, Partner*in oder ein Kind. Ein Pflegefall tritt häufig unerwartet auf und bringt tiefgreifende Veränderungen auch für das Leben der Angehörigen mit sich. Betriebliche Pflegelots*inneen stellen eine erste Anlaufstelle für Betroffene in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen dar.

Das Gleichstellungsbüro übernimmt seit Dezember 2016 diese Funktion als Ansprechperson für alle Beschäftigten an der PH rund um das Thema Pflege. Wir unterstützen durch Hinweise zu zentralen Angeboten und Anlaufstellen vor Ort, durch Kenntnisse von örtlichen, rechtlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus hoffen wir, dem Thema Pflege im Beruf mehr Sichtbarkeit zu verleihen und eine familienverträgliche Kultur an der PH zu fördern.

Bitte beachten Sie: Die Pflegelots:innen können keine umfassende Beratung leisten, sondern sind nur als erste Anlaufstelle zu sehen. Eine Beratung im rechtlichen Sinn können nur die Pflegekassen erbringen. 

Erste Informationen - Freistellung und Arbeitszeitreduktion bei Pflege


1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

- bei akut auftretenden Pflegenotfällen

Pflegezeitgesetz §2:
"Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen."

Der Ausfall ist dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitzuteilen. Beschäftigte können für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld bekommen.

2. Pflegezeit (Pflegezeitgesetz §3):
Beschäftigte können sich für bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen teilweise oder vollständig freistellen lassen. Zur Finanzierung kann ein zinsloses Darlehen aufgenommen werden.

3. Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz §2):
Bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden ist eine Arbeitszeit-Reduktion für die Dauer von maximal zwei Jahren möglich. Auch hier ist die Absicherung durch ein zinsloses Darlehen möglich.

 

Anlaufstellen in HD