Informationen
Auf dieser Seite findet ihr Informationen zu SGB-II, BAföG, Eltern-, Mutterschafts-, Kinder- und Wohngeld und hilfreiche Links und Internetseiten.
Für hilfreiche Links und Merkblätter ist hier auch der Link zur Seite des deutschen Studierendenwerks zur Finanzierung des Studiums mit Kind.
Sozialberatung des Studierendenwerks
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Heidelberg ist eine Ergänzung zur psychotherapeutischen Beratung und der Rechtsberatung des Studierendenwerk Heidelbergs. Die Sozialberatung hilft, bei Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts, sowie bei Fragen zur Schwangerschaft und den weiteren Vorgehensweisen, Kinderbetreuung und Lebensplanung im Allgemeinen. Die aktuellen Sprechzeiten könnt ihr über den externen Link zur Seite des Studierendenwerks Heidelberg abrufen.
pro familia
Auch bei den Beratungsstellen von pro familia ist eine Beratung zu Familienleistungen und finanzieller Unterstützung, wie dem Zuschuss zur Erstausstattung, Kindergeld und -zuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld möglich. Schwangerschaftsberatungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sind hier kostenlos! Weitere Informationen und eine Suchmaschine für Beratungsstellen in eurer Nähe findet ihr über den externen Link zur Website von pro familia.
Kurzinformationen:
- Kinderbetreuungszuschlag (in BAföG inkludiert) als Zuschuss für jedes Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs (wenn beide Eltern BAföG beziehen, kann nur ein Elternteil diesen Zuschuss erhalten).
- Pflege- und Betreuungszeiten von Kindern bis Vollendung des 14. Lebensjahrs können als Grund der BAföG-Verlängerung berücksichtigt werden.
- Ausbildungsunterbrechung wegen Schwangerschaft ist möglich (nicht über das Ende des 3. Kalendermonats hinaus)
Für weitere Informationen könnt ihr dem externen Link zur Seite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), zum Merkblatt "Schwangerschaft und Kindererziehung." folgen.
Elterngeld
Mit dem Elterngeld werden Eltern unterstützt, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt verschiedene Varianten (Basis, Plus, etc.). Studierende, die im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen hatten, erhalten den Mindestbetrag. Beziehen Studierende BAföG, bleibt das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags auf die Ausbildungsförderung anrechnungsfrei. Antragsstellung bei der örtlichen Elterngeldstelle, diese findet ihr unter dem externen Link zu Elterngeldstelle elterngeld.net
Mehr Informationen gibt es über den Link zur Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) zum Elterngeld.
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung für wegfallenden Lohn während der Mutterschutzfrist. Zuständig sind hier die gesetzlichen Krankenkassen, wenn die schwangere Person Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Bei privaten oder familienversicherten schwangeren Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld über den Link zur Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) zum Mutterschaftsgeld.
Kindergeld/Kinderzuschlag (KiZ)
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Kinder in der Ausbildung erhalten das Kindergeld i. d. R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Die Beantragung erfolgt bei den Familienkassen (Link zur Familienkasse Baden-Württemberg West) der Bundesagentur für Arbeit.
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung zum Kindergeld. Eltern können diesen erhalten, wenn ihr Einkommen den eigenen Lebensunterhalt zwar deckt, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den Bedarf der Familie zu sorgen. Die Beantragung erfolgt bei den Familienkassen (Link zur Familienkasse Baden-Württemberg West) der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr Informationen zum Kinderzuschlag über den Link zu Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) zum Kinderzuschlag.
Studierende Eltern können für sich selbst oder andere Haushaltsmitglieder, die kein BAföG beziehen, unter engen Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miethöhe und dem Einkommen des Haushaltes ab. Der Antrag erfolgt bei der örtlichen Wohngeldbörse oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg (Link zum Serviceportal).
Bezieher*innen von SGB II-Leistungen, Kinderzuschlag und Wohngeld sind von den Kita-Gebühren befreit.
Mehr Informationen hierzu unter dem Link zur Seite des BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).
Schwangere und alleinerziehende (Vollzeit-)Studierende haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II. Außerdem kann ein Antrag auf einmalige Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung und eine Erstausstattung gestellt werden. Für das Kind kann ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen. Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Jobcenter (Link zum Jobcenter Rhein-Neckar).
Während eines Teilzeitstudiums oder Urlaubssemesters können Studierende einen regulären Anspruch auf SGB II haben!
Weitere Informationen über diese Leistungen über den externen Link zur Seite der Agentur für Arbeit.