Zuschüsse für Sachmittel-, Hilfskräfte, Fortbildungs- und Materialkosten

Graduate School Mitglieder haben die Möglichkeit, Zuschüsse für Ihre Forschung bei der Graduate School einzuwerben. Hierzu zählen u.a. Hilfskraftmittel (z.B. Transkriptionsarbeiten etc.), Sachmittel (z.B. Kopien für Fragebögen etc.), Fortbildungskosten (die nicht über Tagungsteilnahme-Zuschüsse abgedeckt sind) und Materialkosten.

Den Mitgliedern stehen jährlich zwei Töpfe zur Verfügung. Einer von Beginn bis zur Mitte des Jahres (01.01. -30.06.) und einer von der Mitte des Jahres bis zum Ende (01.07. -30.11.). Die Bewerbung ist zu jedem Zeitpunkt innerhalb dieser Perioden möglich. Bei der Entscheidung über die Anträge wird vornehmlich auf die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der einzelnen Anträge geachtet. Die Mittel für die finanzielle Unterstützung in der Graduate School können nur so lange genehmigt werden, bis die zwei Töpfe pro Jahr jeweils ausgeschöpft sind.

Es ist keine Anschaffung von elektronischen Geräten, die im Haus verliehen werden, möglich. Anschaffungen von Büchern werden nur genehmigt, wenn diese über die Bibliothek angeschafft werden und dem / der Promovend/in oder Postdoc für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

Alle Gegenstände sind nach Abschluss des Projektes zurückzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände ggf. inventarisiert werden müssen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext und der dazugehörigen Richtlinie.

Ausschreibungsmodalitäten und aktuelle Ausschreibung

Zuschüsse für Sachmittel, Hilfskräfte, Fortbildungs-und Materialkosten für Graduate School Mitglieder (2023)