Senat
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten der Hochschule von Forschung, Lehre und Studium, die von grundsätzlicher Bedeutung und nicht durch Gesetz einem anderen Organ, den Fakultäten oder den Universitätseinrichtungen übertragen sind. Der Senat bestätigt die Wahl der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats und wählt die nebenamtlichen Mitglieder. Er hat Beschlussfassungsrechte insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen, über die Grundordnung und im Bereich der von der Hochschule zu erfassenden Satzungen.
Dem Senat gehören Mitglieder kraft Amtes und Mitglieder auf Grund von Wahlen an. Näheres ist in der Grundordnung der Hochschule bestimmt.