Akkreditierung
Was bedeutet Akkreditierung?
Hochschulen sind seit Einführung des Bachelor- und Mastersystems zur Akkreditierung von Studiengängen verpflichtet. Dabei wird z.B. geprüft, ob das Studienprogramm in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden kann und die Module an den Qualifikationszielen ausgerichtet sind. Die Erfüllung solcher Standards wird durch externe Gutachter*innen im Auftrag einer Akkreditierungsagentur geprüft.
Der Akkreditierungsprozess an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Gemäß Senatsbeschluss vom 12.07.2017 plant die Hochschule, nach erstmaliger Programmakkreditierung der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge die Systemakkreditierung zu beantragen. Beim Verfahren der Programm- sowie der anschließenden Systemakkreditierung wird die Hochschule von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) begleitet.
Bei der Programmakkreditierung stehen einzelne Studiengänge im Mittelpunkt der Begutachtung. Bei der Systemakkreditierung wird dagegen das gesamte Qualitätsmanagement-System, das für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben für die Studienganggestaltung verantwortlich zeichnet, begutachtet.
Die vom Senat gewählte Option, der Systemakkreditierung eine Programmakkreditierung voranzustellen, erfordert den weiteren Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, das künftig zur internen Akkreditierung von Studiengängen in der Lage sein soll
Die Programmakkreditierung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Die nicht lehramtsbezogenen Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind bereits programmakkreditiert. Bis 2020 werden auch alle Bachelor- und Masterstudiengänge mit Lehramtsbezug sowie der Aufbau-Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik das Verfahren der Programmakkreditierung durchlaufen haben.
Die Begutachtung der lehramtsbezogenen Studiengänge findet in insgesamt sechs Clustern statt. Der Fokus dieser Cluster liegt auf der detaillierten inhaltlichen Betrachtung der jeweils beteiligten Studienfächer. Studiengangstrukturen und der studienganggemeinsamen Anteile waren Gegenstand der Begutachtung von Cluster 1.
Im Rahmen der Programmakkreditierung ist vonseiten der Hochschule je Cluster jeweils ein Selbstbericht zu erstellen, in dem sich beteiligten Fächter vorstellen. Neben der Begutachtung des Selbstberichts durch eine Gutachter*innengruppe umfasst das Verfahren außerdem eine sog. Vor-Ort-Begehung der Hochschule. Dabei finden Gespräche zwischen Gutachter*innen und Leitung der Hochschule, Lehrenden und Studierenden statt. Auf der Grundlage der Selbstberichts und der Eindrücke durch die Begehung fertigen die Gutachter*innen eine Stellungnahme mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung an.

Kontakt
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69032 Heidelberg
Downloads
Zeitplan Programmakkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge
Cluster 1 bis 6: Beteiligte Fächer und Bereiche
Weblinks
Informationen der Stiftung Akkreditierungsrat über Rechtsgrundlagen und das Verfahren der Akkreditierung.
Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung auf den Seiten des Akkreditierungsrats
Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung)
Homepage der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) mit Informationen zum Verfahrensablauf.