Interessensvertretungen
An der Pädagogischen Hochschule Heideberg sorgen zahlreiche Interessenvertretungen für Chancengleichheit. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der entsprechenden Stellen.
Die Ansprechperson für Antidiskriminierung wirkt darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden. Sie steht für Beratungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Ansprechperson für Antidiskriminierung.
Die Beauftragte für Chancengleichheit berät das nicht-wissenschaftliche Personal zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist Ansprechpartnerin bei Benachteiligung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder der sexuellen Orientierung, wie auch in Fällen sexueller Belästigung.
Weitere Informationen zur Beauftragten für Chancengleichheit.
Die Behindertenbeauftragte berät und unterstützt Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Hinblick auf ein barrierefreies und chancengleiches Studium (z. B. Nachteilsausgleich, individueller Studienplan, Studienassistenz).
Weitere Informationen zur Behindertenbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert und berät bei allen Fragen der Chancengleichheit wie zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie. Sie ist zudem Ansprechpartnerin bei Benachteiligung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder der sexuellen Orientierung, wie auch in Fällen sexueller Belästigung.
Weitere Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten.
Der Personalrat vertritt auf der Basis des Landespersonalvertretungsgesetzes die Interessen der Beschäftigten. Er achtet auf die Einhaltung von deren Rechten und Schutzvorschriften und nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen. Der Personalrat kann auf Wunsch der Beschäftigten zu allen Personalgesprächen hinzugezogen werden.
Weitere Informationen zum Personalrat.
Dem Promovierendenkonvent gehören alle Doktorandinnen und Doktoranden an, die an einer Fakultät der Hochschule promovieren. Der Konvent kann Empfehlungen an die zuständigen Hochschulgremien aussprechen, sie in Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beraten und zu Änderungen der Promotionsordnung Stellung nehmen.
Weitere Informationen zum Promovierendenkonvent.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Hochschule. Sie vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend sowie helfend zur Seite.
Weitere Informationen zur Schwerbehindertenvertretung.
Die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bzw. sexueller Gewalt sind für alle Personen an der Hochschule zuständig und unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Informationen zum Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg legt großen Wert auf die Eigen- und Mitverantwortung ihrer Studierenden. Daher arbeitet die Hochschulleitung eng mit der Studierendenvertretung zusammen.
Das Studierendenparlament der Verfassten Studierendenschaft besteht aus sechs studentischen Vertretern im Senat sowie 15 Wahlmitgliedern. Das Exekutivorgan wird durch zwei Vorstände vertreten, die somit die gesamte Studierendenschaft der PH Heidelberg repräsentieren.
Weitere Informationen zu der Studierendenvertretung.
An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gibt es zahlreiche weitere Anlaufstellen, an die sich die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule wenden können.
Weitere Informationen - sortiert nach Statusgruppen - finden Sie unter "Hilfe und Beratung für".