Leitung und Gremien
Die PH Heidelberg wird von einem kollegialen Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Gremien trägt es die Verantwortung für die Organisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre. Eine Übersicht über die Hochschulleitung sowie die Gremien finden Sie im Folgenden.
Der Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg besteht aus neun Personen. Fünf von ihnen, die so genannten Externen, repräsentieren einige der gesellschaftlich relevanten Gruppen aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft. Vier Personen, die so genannten Internen, stehen für die unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschule. Hinzu kommt ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK). Er und das Rektorat nehmen beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil. Das MWK bestellt die Mitglieder des Hochschulrates für eine Dauer von vier Jahren.
Weitere Informationen zum Hochschulrat.
Das Rektorat leitet die Hochschule. Dem Rektorat gehören vier Mitglieder an: die Rektorin, das hauptamtliche Rektoratsmitglied für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung (die Kanzlerin) sowie die nebenamtlichen Rektoratsmitglieder (die Prorektoren). Die Rektorin vertritt die Hochschule und ist Vorsitzende im Senat. Das für die Wirtschafts- und Personalverwaltung zuständige Vorstandsmitglied ist zugleich Beauftragte für den Haushalt.
Weitere Informationen zur Hochschulleitung.
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten der Hochschule von Forschung, Lehre und Studium, die von grundsätzlicher Bedeutung und nicht durch Gesetz einem anderen Organ, den Fakultäten oder den Universitätseinrichtungen übertragen sind. Der Senat bestätigt die Wahl der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats und wählt die nebenamtlichen Mitglieder. Er hat Beschlussfassungsrechte insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen, über die Grundordnung und im Bereich der von der Hochschule zu erfassenden Satzungen.
Weitere Informationen zum Senat.