Hochschulrat

Der Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg besteht aus neun Personen. Fünf von ihnen, die so genannten Externen, repräsentieren einige der gesellschaftlich relevanten Gruppen aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft. Vier Personen, die so genannten Internen, stehen für die unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschule. Hinzu kommt ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK). Er und das Rektorat nehmen beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil. Das MWK bestellt die Mitglieder des Hochschulrates für eine Dauer von vier Jahren. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Der Hochschulrat verfügt über eine Geschäftsstelle, deren Leitung die Sitzungen vor- und nachbereitet und das Protokoll führt.

In Anlehnung an eine grundlegende Studie der Hans Böckler Stiftung lassen sich drei Hauptaufgaben für die Arbeit des Hochschulrates benennen:

  1. Die strategische Beratung
    Der Hochschulrat soll die Hochschule in ihrer Gesamtheit beraten, unterstützen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuern. Die Expertise und der vielfältige Erfahrungshintergrund seiner Mitglieder sollen gesellschaftlich Anschlüsse und eine erwünschte Öffnung der Hochschule nach außen ermöglichen und fördern.
  2. Die Aufsicht
    Vor allem gegenüber dem Rektorat soll der Hochschulrat vormals beim Staat verortete Aufsichtfunktionen übernehmen und in diesem Zusammenhang auch einen Beitrag zur Professionalisierung der Hochschulverwaltung leisten. Ihm kommt die führende Rolle bei der Wahl des Rektors/der Rektorin und des Kanzlers/der Kanzlerin zu.
  3. Eine Brücke in die Gesellschaft bauen
    Besonders die externen Mitglieder sind aufgerufen, sich als engagierte Anwälte ihrer Hochschule zu verstehen und in der Öffentlichkeit als deren positive Multiplikatoren zu wirken. Das ist die Außenperspektive. In der Binnensicht kommt den Externen die Aufgabe zu, die Mitglieder der Hochschule durch gezieltes Nachfragen dazu zu bewegen, sich der gesellschaftlichen Sinnhaftigkeit und Bedeutung ihres Tuns zu stellen und Kompromisse auf kleinstem Nenner zu vermeiden.

Für die Umsetzung heißt das: Die Mitglieder des Hochschulrates handeln als strategische Mahner und Prozesstreiber, als Berater und Unterstützer. Sie geben Impulse und ermutigende Rückmeldung. Sie verstehen sich als kritische Freunde der gesamten Hochschule.

Vom operativen Geschäft, dazu gehört auch die Darstellung in den Medien, hat sich der Hochschulrat fernzuhalten. Auch sollte er nicht als allgemeine Beschwerdestelle fungieren. Deshalb muss für eine möglichst reibungslose kommunikative Praxis gesorgt werden. Zuallererst sollte ein angemessenes Rollenspiel zwischen den Gremien der Hochschule, dem Rektorat und dem Hochschulrat entwickelt und eingeübt werden.

Der Senat ist in diesem Gefüge in besonderer Weise zu berücksichtigen. Er hat entscheidende Befugnisse an den Hochschulrat abgeben müssen. In dieser Situation, die auch nach mehr als einem Jahrzehnt von Labilität gekennzeichnet ist, gilt: Hochschulrat, Rektorat und Senat bilden ein unauflösbares Kommunikationsdreieck, das zum Nutzen der gesamten Hochschule intensiv in alle Richtungen begangen werden muss. Dessen sind sich die Mitglieder des Hochschulrates bewusst; der damit verbundene Anspruch leitet ihr Handeln.


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