
Wir freuen uns, dass die diesjährige Sporteingangsprüfung ein voller Erfolg war! Zahlreiche motivierte Teilnehmer:innen haben ihr Können unter Beweis gestellt und die Herausforderungen mit Bravour gemeistert.
Ein besonderer Dank gilt der Fachschaft Sport, die maßgeblich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung beigetragen und die Prüflinge sowohl am Haupt- als auch am Nachtermin motivierend begleitet hat
Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer:innen zur bestandenen Prüfung! Wir freuen uns, Sie bald bei uns an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg willkommen zu heißen.
Haupttermin: 20.05.2025
Nachtermin: 23.06.2025
Einsendeschluss: 15.05.2025
Senden Sie die Anmeldeformulare entweder per Mail oder postalisch an folgende Adresse:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Ellen Cieslik-Strietzel
Im Neuenheimer Feld 720
69120 Heidelberg
cieslik1@ph-heidelberg.de
Der Beginn des Sportstudiums an der PH in Heidelberg ist zum Winter- und Sommersemester möglich, allerdings findet die Sporteingangsprüfung nur einmal im Jahr (Mai/Juni) statt! Erforderlich ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und das Bestehen einer praktischen Sporteingangsprüfung. Wer die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt und einen Bachelor-Studiengang studieren möchte, zu der er:sie nicht die Berechtigung hat, kann an der Deltaprüfung teilnehmen.
Im Rahmen der Sporteingangsprüfung müssen Leistungen in folgenden Sportarten erbracht werden: Leichtathletik, Schwimmen, Sportspiele, Gerätturnen und Gymnastik/Tanz. Die spezifischen Anforderungen in der jeweiligen Sportart sind auf der Seite zu den Leistungsanforderungen aufgeführt.
Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn die geforderten Leistungen in der anzuerkennenden Eingangsprüfung der Prüfung der PH Heidelberg entsprechen und diese nicht älter als drei Jahre sind. Dies trifft auf alle Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg zu! Über die Anerkennung der Sporteingangsprüfung anderer Universitäten entscheidet der/die Vorsitzende der Sporteingangsprüfung. Es werden nur Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten vollständig anerkannt.
Die Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung ist 3 Jahre gültig.
Auf Antrag und Nachweis gleichwertiger Prüfungsleistungen (PFS-Abschluss, bestandene Aufnahmeprüfungen an einer Universität oder PH BW,) wird die Sporteignungsprüfung erlassen, sofern sie nicht älter als 3 Jahre ist. Bei anderen bestandenen Eignungsprüfungen (andere Bundesländer) erfolgt eine Überprüfung auf Gleichwertigkeit (Einzelfallprüfung).
Sie laden die Bescheinigung, sofern diese nicht älter als drei Jahre ist, mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen hoch. Eine Anerkennung durch das Fach Sport der PH Heidelberg ist nicht notwendig.
Ja, es muss immer eine Sporteingangsprüfung abgelegt werden! Wir erkennen die in der praktischen Abiturprüfung erbrachten Leistungen an, wenn mindestens 8 Punkte erreicht wurden. Weiterhin darf die Prüfung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Für die Anerkennung der Teildisziplinen ist eine Bescheinigung der Schule (Anerkennung Abiturnoten_PDF 0,47 MB) notwendig. Die anderen Disziplinen müssen im Rahmen der Sporteingangsprüfung absolviert werden.
Ja, jede:r Bewerber:in benötigt den Nachweis einer bestandenen Sporteingangsprüfung.Ich habe die Sporteingangsprüfung an einer Hochschule außerhalb von Baden-Württemberg absolviert.
Bevor Sie sich um einen Studienplatz bewerben können, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Sporteingangsprüfung aus dem Fach Sport der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Reichen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Bescheinigung mit dem Formular
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Anmeldeschluss ist der 15. Mai.
Die Gebühr müssen Sie rechtzeitig an die Landesoberkasse Ba-Wü/Päd. Hochschule Heidelberg überweisen (Kassenzeichen, Vor-und Nachname des Prüfungsteilnehmenden unbedingt angeben)! Den Nachweis über die Zahlung legen Sie der Anmeldung zur Sporteingangsprüfung bei. Nähere Informationen finden Sie im
Auch dann gilt die Anmeldefrist zum 15. Mai! Wer diese Anmeldefrist nicht einhält, kann nicht an der Eingangsprüfung teilnehmen.
Am Nachtermin teilnehmen, dürfen alle Bewerber:innen, die am ersten Termin nachweislich (z. B. durch ein ärztliches Attest) verhindert sind. Außerdem können alle Bewerber:innen, die die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden haben, am Nachtermin teilnehmen. Im zweiten Fall beschränkt sich die Prüfung beim Nachtermin auf die Übungen, die am ersten Termin nicht bestanden wurden. Wer nur am Nachtermin teilnimmt, hat keine Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungsteile zu wiederholen.
Alle Bewerber:innen - also sowohl diejenigen, die die gesamte Prüfung am Nachtermin absolvieren, als auch diejenigen, die eine Prüfung nur in einzelnen Übungen/Disziplinen ablegen müssen - kommen zur Anmeldung um 8.00 Uhr ins Sekretariat der Abt. Sport der Pädagogischen Hochschule. Die Nachprüfung einzelner Prüfungsteile wird so kompakt wie möglich organisiert, so dass nur Zeit für das Absolvieren dieser Prüfungsteile einzuplanen ist. Wer die gesamte Eingangsprüfung am Nachtermin absolviert, wird bis in den Nachmittag beschäftigt sein.
Ja, aber nur in den Prüfungsbereichen, in denen Wahlmöglichkeiten bestehen. So kann bspw. im Schwimmen beim Nachtermin eine andere Stilart oder bei den Sportspielen ein anderes Spiel gewählt werden als beim ersten Termin. In der Leichtathletik ist dies in den Prüfungsbereichen Sprung (Hoch-/Weitsprung) und Stoß/Wurf (Kugelstoßen/Schleuderball) möglich. Die getroffene Wahl ist verbindlich und kann nach einem Fehlversuch (Nicht-Bestehen) nicht revidiert werden.
Erst wieder im nächsten Jahr. Sie müssen sich hierfür erneut (bis zum 15. Mai!) anmelden. Eine Einschreibung für ein Sportstudium an der PH Heidelberg ist ohne den Nachweis einer bestandenen Sporteingangsprüfung nicht möglich. Die Prüfung muss im nächsten Jahr abermals vollständig abgelegt werden.
Nein, die Nachprüfung muss auf jeden Fall an der Hochschule abgelegt werden, an der auch am Hauptprüfungstermin teilgenommen wurde. Muss ich alle Prüfungsteile bestehen? Nein, die Prüfung ist dann bestanden, wenn Sie eine Teildisziplin aus Leichtathletik und Turnen nicht bestehen. Es müssen 6 aus 7 Teildisziplinen aus beiden Sportarten bestanden werden.
Sie müssen kein sportärztliches Attest vorlegen, um an der Eingangsprüfung teilnehmen zu können. Die Teilnahme an der Sporteingangsprüfung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verletzungen/Unfällen im Rahmen der Sporteingangsprüfung sind Sie über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Eine Unfallmeldung im Sekretariat des Faches Sport der PH Heidelberg ist zwingend erforderlich.
Gerne per E-Mail an Frau Cieslik-Strietzel