Zum 77. Geburtstag des Grundgesetzes zeigt die Zentralbibliothek bis 1. Juni eine Ausstellung rund um Artikel 5: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und die Freiheit von Kunst & Wissenschaft.
Am 23. Mai hat das Grundgesetz 77. Geburtstag. Um diesen Anlass zu würdigen, gibt es die vom Bundespräsidenten initiierte Aktion „Ehrentag“ – ein Tag des gesellschaftlichen Miteinanders und der Erinnerung an unsere Grundrechte (www.ehrentag.de). Die Zentralbibliothek beteiligt sich mit einer kleinen Ausstellung unter dem Titel „Verbotene Bücher“ lesen? – Möglich!
Im Zentrum der Ausstellung steht Artikel 5 des Grundgesetzes, der die freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft garantiert. Besonders für Schule und Hochschule ist dieser Artikel zentral: Jeder Mensch hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren – eine Freiheit, die nicht nur während des Nationalsozialismus in Deutschland massiv eingeschränkt wurde. Bücher mit unliebsamem Inhalt oder von unerwünschten Autoren wurden aus öffentlichen Bibliotheken entfernt, zensiert und teilweise verbrannt – auch in Heidelberg. Damit war es den meisten Menschen in Deutschland unmöglich, diese Bücher zu lesen. Auch heute noch gibt es weltweit Zensurmaßnahmen und Einschränkungen beim Zugang zu Literatur und Informationen.
Die Ausstellung präsentiert eine Auswahl von Büchern aus dem Bestand der Bibliothek, die entweder einmal „verboten“ waren oder in anderen Ländern noch „verboten“ sind und erzählt wird ihre jeweilige (Zensur-)Geschichte. Ein Beispiel ist das Werk Die Satanischen Verse von Salman Rushdie. Die Verbreitung dieses Romans wurde nicht nur in zahlreichen Ländern unterbunden, der iranische Revolutionsführer Ruhollah Chomeini verurteilte den Autoren außerdem in Abwesenheit zum Tode und rief alle Muslime weltweit dazu auf, das Todesurteil zu vollstrecken.
Heute können die „verbotenen“ Bücher wieder ungehindert gelesen werden – das wird durch den Artikel 5 des Grundgesetzes sichergestellt. Diese Freiheit ist nicht selbstverständlich: Sie muss immer wieder gelesen, verstanden und verteidigt werden.
Ergänzend zeigt die Ausstellung Medien aus dem Bestand, die didaktische Anhaltspunkte bieten, wie die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz und unseren Grundrechten im Unterricht geschehen kann. Das Spektrum reicht von juristischer Kommentarliteratur bis zu thematisch passenden Sachbüchern für Kinder. Materialien zum Mitnehmen, darunter Exemplare des Grundgesetzes, ermöglichen Besucher:innen, direkt selbst in das Thema einzusteigen.
Alle Interessierten sind eingeladen, die Ausstellung im Eingangsbereich der Bibliothek zu besuchen. Sie läuft bis zum 1. Juni 2026.