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Änderung an Modulhandbüchern und StPOs

Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern können bis zum 1. August beantragt und zum Wintersemester des nächsten Jahres wirksam werden. Kleinere Änderungen an Modulhandbüchern können darüber hinaus bis zum 1. Februar beantragt werden. 

Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende .

Verlaufsgrafik MHB-Änderungen

Näheres zum Verfahren ist in der folgenden Verfahrensbeschreibung ausgeführt:

  • Änderungen an StPO und Modulhandbüchern (Verfahrensbeschreibung) (392 KB, PDF)

Die (formlosen) Anträge werden über das folgende Online-Formular bei dem:der zuständigen Studiendekan:in und der Stabsstelle Qualitätsmanagement (SQM) eingereicht. Sie sollen neben den gewünschten Änderungen auch Angaben zu den Auswirkungen auf die Studierenden enthalten (gelten die Änderungen für alle Studierenden, nur für Studienanfänger:innen oder für alle, die die Änderungen im weiteren Verlauf des Studiums betreffen?). Das Votum der:des Modulverantwortlichen zur Änderung soll dem Antrag beiliegen, sofern sie:er nicht selbst den Antrag stellt.

 

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