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Qualitätskriterien in Studium und Lehre überarbeitet

Die Qualitätskriterien in Studium und Lehre wurden vom Senat in der Sitzung vom 17. Dezember 2025 in überarbeiteter Fassung verabschiedet.

 

Am 21.11.2024 hat die 1. Wissenschaftsministerkonferenz eine beschlossen. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 Studienakkreditierungsstaatsvertrag müssen die Rechtsverordnungen der Länder übereinstimmen, damit die Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels
sichergestellt wird. Durch Verordnung des Wissenschaftsministeriums vom 14. Juli 2025 wurden die Regelungen der geänderten Fassung der Musterrechtsverordnung in die übernommen. Die Änderungen gelten demnach ab sofort – teilweise mit Übergangsregelungen – für alle Hochschulen. 

An der PH Heidelberg werden die einschlägigen Akkreditierungsvorgaben aus der StAkkrVO, die auch den internen Monitoring- und Akkreditierungsverfahren zugrunde liegen, im Dokument abgebildet. Die Qualitätskriterien verbinden externe Akkreditierungsvorgaben und interne Qualitätsziele und wurden in den Jahren 2020-2022 in einem umfangreichen Verfahren unter Beteiligung aller Statusgruppen der Hochschule für das auf dieser Grundlage im Jahr 2022 für acht Jahre akkreditierte QM-System entwickelt. 

Neben eher redaktionellen Anpassungen (z.B. Begriff „Joint Programmes“ statt bisher „Joint-degree-Programme“; „angestrebte Lernergebnisse“ statt „Qualifikationsziele“) sind einige inhaltliche Änderungen erforderlich:

  • Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen, Modulbeschreibungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen [neu] sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
  • Die Vorgabe, dass in Modulen in der Regel nur eine Prüfung vorzusehen ist, wurde gelockert. Studiengänge/Fächer, die systematisch mehr als eine Prüfung pro Modul vorsehen, müssen dann jedoch ein Prüfungskonzept entwickeln, um die „adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation“ darzustellen. Hinweis: Durch entsprechende Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen der PH Heidelberg sind mehrere Prüfungen pro Modul derzeit weiterhin nur in bestimmten Fächern und unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Die Hochschulen müssen über Konzepte zur Berücksichtigung von Diversität [neu], zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen verfügen und diese auf der Ebene der Studiengänge umsetzen.

Der Senat hat die überarbeiteten Qualitätskriterien in Studium und Lehre am 17. Dezember 2025 beschlossen.