Die PH Heidelberg ist als Arbeitgeberin gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Arbeit verrichten können, ohne übermäßigen Gefahren ausgesetzt zu sein. Zur Ermittlung potentieller Gefährdungen sind daher sogenannte Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und aufgrund dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit durchzuführen.

- Als Instrument zur Durchführung derselben wird der Hochschule von der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) eine Software zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten für den Download können in der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit angefragt werden.
- Bitte nutzen Sie die Software in Absprache mit der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten der Hochschule und Ihren fachbezogenen Sicherheitsbeauftragten.