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Schadstoffsituation

In der Vorbereitung zum geplanten Erweiterungsbau wurden durch den Landesbetrieb "Vermögen und Bau" im Sommer 2014 vier stichprobenartige Gefahrstoffmessungen bezüglich Polychlorierte Biphenyle (PCB) durchgeführt, die bei einem Grenzwert von 3.000 ng/m3 Raumluft Messwerte zwischen 2.300 und 6.400 ng/m3 Raumluft ergaben. Seitdem wurden etwa PCB-verdächtige Kondensatoren und sämtliche Deckenplatten ausgetauscht; eine chronologische Darstellung aller Maßnahmen finden Sie unter "". 

  • Handlungsanweisung_Borloecher_Neubau-AGA-v1-_20160120.pdf (494 KB, PDF)
  • Handlungsanweisung_Raumluftverbesserung_AGA_V1_20160101.pdf (215 KB, PDF)
  • IAS-Beratung_-PCB-AGA-V1-20160329.pdf (691 KB, PDF)
  • Messergebnisse_Inventar_PCB-AGA-v1-20220713.pdf (346 KB, PDF)
  • PCB-Info-Studierende-AGA-V1-20180101.pdf (459 KB, PDF)
  • PCB-Messreihen_A-Bau_AGA-V15-20250501.pdf (320 KB, PDF)
  • PCB-Messreihen_B-Bau_AGA-V15-20250501.pdf (230 KB, PDF)
  • Prof._Kraus_Biomonitoring_AGA-V1-20170531.pdf (253 KB, PDF)
  • Prof_Kraus_PCB-Vortrag_AGA-V1-20161107.pdf (216 KB, PDF)
  • Schmutz-App_Nutzungsbeschreibung-AGA-V1-20250101.pdf (127 KB, PDF)

Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden 1929 erstmals im industriellen Maßstab hergestellt. Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften wurde es bald als Kühl- und Isoliermittel in der Elektroindustrie, als Hydraulikflüssigkeit in der Maschinenindustrie und als Wärmeübertragungsflüssigkeit in vielen Industriezweigen eingesetzt (sogenannte geschlossene Anwendung). Zugleich diente es auch als Weichmacher und Brandverzögerer für Lacke, Farben, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Kunststoffe und Verpackungsmittel (sog. offene Anwendung).

So haben es polychlorierte Biphenyle zu einer technologisch außergewöhnlich erfolgreichen Anwendung und damit auch Verbreitung gebracht. Ihre toxischen Wirkungen, die Anreicherung in der Nahrungskette und ihr Potenzial, sich über weite Entfernungen zu verbreiten, wurden spät erkannt. So konnten sie sich breit in der Umwelt verteilen. Dies geschah insbesondere über eine offene Anwendung und unsachgemäße Abfallentsorgung. Erst später wurden in den Industriestaaten Regelungen zur Überwachung und noch später zur Verwendungsbeschränkung und Beseitigung geschaffen - in der Bundesrepublik Deutschland durch die PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung von 1989.

Quelle:

PCB reichern sich (u.a. über die Nahrungskette) im Körper an und können langfristig zu sehr ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Wir empfehlen, bei allen medizinischen Fragen Ihren Hausarzt zu konsultieren. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Hochschule können Sie darüber hinaus individuelle Sprechstunden mit dem betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Bitte wenden Sie sich für einen Termin per E-Mail an Frau Kirchner aus der Personalabteilung ().

Wir empfehlen, bei allen medizinischen Fragen Ihren Hausarzt zu konsultieren.

Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Hochschule können Sie darüber hinaus individuelle Sprechstunden mit dem betriebsärztlichen Dienst der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vereinbaren, der Sie gerne entsprechend berät. Bitte wenden Sie sich für einen Termin per E-Mail an Frau Kirchner aus der Personalabteilung (); Frau Kirchner wird Ihre Anfrage weiterleiten.

Für eine Bewertung einer eventuellen Gefährdung durch Aufenthalte in ggf. PCB-belasteten Räumen sind unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen: So spielen neben der Höhe der Raumluft-Belastung und Aufenthaltsdauer auch persönliche Faktoren wie Alter, körperliche Verfassung oder Art der Tätigkeit eine Rolle. Um individuelle Aussagen bezüglich der eigenen Belastung treffen zu können, wird bei dem so genannten Human-Biomonitoring insbesondere das Blut untersucht, um eine eventuelle individuelle Belastung mit Schadstoffen, in diesem Fall PCB, zu bestimmen. Auf dieser Grundlage wird eine individuelle Bewertung über die Belastungen in den zurückliegenden Monaten möglich. 

Allen Lehrenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Pädagogischen Hochschule Heidelberg wurde 2017 ein Biomonitoring angeboten. Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hatte das Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin der RWTH Aachen beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen. Die Kosten hat die Pädagogische Hochschule übernommen (s. FAQ "Wie läuft das Biomonitoring ab?")

Die entsprechenden Messpunkte wurden vom Gesundheitsamt mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau vereinbart und den Schadstoffgutachtern vorgegeben. 

Schwangerschaft

Als Studentin wenden Sie sich - im Falle einer Schwangerschaft, wenn Sie stillen oder wenn Sie chronisch krank sind - bezüglich einer Verlegung von Veranstaltungen bitte an Ihre Dozentin/Ihren Dozenten. 

Unterstützung für alle Anliegen rund um ein Studium mit Kind bietet das . Bei Fragen rund um ein Studium mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit wenden Sie sich bitte an die .

Wir empfehlen außerdem, bei allen medizinischen Fragen Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zu konsultieren. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Hochschule können Sie darüber hinaus individuelle Sprechstunden mit dem betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Bitte wenden Sie sich für einen Termin per E-Mail an Frau Kirchner aus der Personalabteilung.

Schwangere bzw. stillende Mitarbeiterinnen beachten bitte die entsprechende FAQ.

Am 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Regelungen zum Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes schließen nun auch Studentinnen mit ein. Als Hochschule sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Schutzbestimmungen zu achten und dafür Sorge zu tragen, dass schwangere Studentinnen im Rahmen ihres Studiums keinen Gefahren ausgesetzt sind. Sollten Sie schwanger sein, setzen Sie daher bitte zunächst das Studienbüro rechtzeitig und persönlich von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis (Raum 002-005 im Altbau). Für eine vertrauliche Beratung können Sie sich zusätzlich an das Team des Gleichstellungsbüros wenden. 
Weitere Informationen finden Sie unter .

Für Mitarbeiterinnen gilt das Mutterschutzgesetz unverändert. Ihr Ansprechpartner ist neben dem Gleichstellungsbüro die Personalabteilung.

Eine fruchtschädigende Wirkung von PCB beim Menschen ist bislang nicht sicher nachgewiesen; es muss jedoch angenommen werden, dass negative Auswirkungen auf das (ungeborene) Kind bestehen können. Auch eine Belastung von Säuglingen über die Muttermilch ist nicht auszuschließen.

Alle werdenden bzw. stillenden Mütter, die sich regelmäßig im Neubau aufhalten, sollten sich daher mit dem Gleichstellungsbüro oder der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit in Verbindung setzen. Gemeinsam und individuell können dann die notwendigen Maßnahmen abgestimmt werden. 

Die Raumluftwerte im Neubau liegen unter den gesetzlichen Grenzwerten; darüber hinaus ist eine fruchtschädigende Wirkung von PCB beim Menschen bislang nicht sicher nachgewiesen. Im Falle einer Schwangerschaft empfiehlt das Gesundheitsamt Rhein-Neckar dennoch, die Aufenthaltsdauer in den Gebäuden auf ein Minimum zu reduzieren, um eine zusätzliche PCB-Belastung zu vermeiden. 

Sollten Sie als schwangere Mitarbeiterin ein neues Büro beziehen wollen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung "Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit". Ihnen wird dann nach Möglichkeit ein Büro in einem anderen Gebäude zur Verfügung gestellt. Ihr Anliegen hat für uns dabei Priorität!

Um weitere Maßnahmen zu besprechen, können Sie sich auch mit dem Rektorat () in Verbindung zu setzen.

Wir empfehlen überdies, bei allen medizinischen Fragen Ihren Hausarzt zu konsultieren. Darüber hinaus steht Ihnen auch der betriebsärztliche Dienst der Pädagogischen Hochschule gerne zur Verfügung (Terminvereinbarung über Frau Kirchner aus der Personalabteilung).

Die Konzentration von PCB in der Raumluft wurde im Jahr 2014 durch ein Fachunternehmen an vier Stellen im Gebäude gemessen. Es war PCB vorhanden, die Konzentration lag aber unterhalb der gültigen baurechtlichen Grenzwerte. Die Gebäude können deshalb weiterhin genutzt werden.

Eine weitere Messreihe zur Belastung der Raumluft wurde im Herbst 2015 an 13 repräsentativ ausgewählten Stellen im Neubau durchgeführt. Die Belastung ist insgesamt etwas günstiger als 2014. Um einen Überblick zu erhalten, wurde die Raumluftmessung um zahlreiche weitere Messungen ergänzt (Erstellung eines Schadstoffkatasters). Die Gutachten können primär bei Herrn Walter (Leiter der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit) eingesehen werden.

Mit dem Austausch der Beleuchtungsanlage und sämtlicher Originaldeckenplatten, sowie der Entfernung von dauerelastischen Fugen in den Treppenhäusern konnte die Primärquellen von PCB deutlich reduziert und die Raumluftqualität signifikant verbessert werden. Auch die Messergebnisse spiegeln diese Verbesserungen der Situation wider.

Die Messungen der Raumluft werden kontinuierlich weitergeführt; auch hierüber werden wir Sie laufend weiter informieren. Sie sind ferner im Downloadbereich verfügbar.

Es gibt zwei Quellen: 

  1. Bei einem Teil der Deckenleuchten waren PCB-haltige Kondensatoren verbaut (Primärquelle). Der Stoff ist dort gekapselt und tritt nicht aus, es sei denn, ein solcher Kondensator platzt. Dies war in einem Fall geschehen und so ist die Hochschule auf die Problematik aufmerksam geworden.
  2. Weitere Baustoffe (Fugenmassen, ältere feuerhemmende Anstriche) enthalten den Stoff ebenfalls (Primärquelle). Er kann in die Raumluft und durch Diffusion auch in Möbel usw. gelangen. Er kann dann von diesen Gegenständen auch wieder durch Diffusion abgegeben werden (Sekundärquelle).
  • Tausch der Kondensatoren und der Deckenplatten
  • Die Situation wird weiterhin regelmäßig überwacht (Erstellung eines umfassenden Schadstoffkatasters, Beauftragung regelmäßiger Messungen im Semestertakt)
  • Klärung auftretender Verdachtsfälle wegen der Beschädigung von PCB-haltigen Kondensatoren
  • Intensivierung der Gebäudereinigung (feuchtes Wischen, Staubsaugen, Reinigung von Oberflächen)
  • Regelmäßiges Lüften zur Erneuerung der Raumluft (Stoßlüftung)

Als langfristige Lösung ist die komplette Sanierung des Neubaus geplant. Informationen zu der geplanten Sanierung finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/sanierung. 
Bis zum Abschluss einer Sanierung gilt der Grundsatz: "Lüften, Entstauben, Reinigen". Die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit stellt hierzu entsprechende Handlungsanweisungen zur Verfügung; diese finden Sie im .

Zunächst wurde der Standort INF 561/562 stockwerksweise geräumt. In Absprache mit Vermögen und Bau wurden dann alle notwendigen Arbeiten in einem nach außen abgeschotteten Arbeitsbereich (ein sogenannter "Schwarzbereich") durchgeführt. Während dieser Zeit wurden beispielsweise die Zwischendecken von PCB‐haltigen Stäuben gereinigt und alle herabgenommenen Deckenplatten durch moderne, PCB‐freie Deckenplatten ersetzt. Nach Abschluss der elektrischen Arbeiten wurden die Räume vollständig gereinigt; erst im Anschluss erfolgte der Rückumzug aus dem Ausweichgebäude INF 294.

Es werden regelmäßige Messungen (mindestens zwei Mal jährlich) durchgeführt. Alle derzeit vorliegenden und künftig anfallenden Messungen finden Sie im ; die Gutachten können in der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit eingesehen werden.

Seit dem Wintersemester 2015/2016 wird regelmäßig, idR 1x im Quartal gemessen. Die entsprechenden Messergebnisse finden Sie im . Bitte beachten Sie, dass die Werte im Kontext der aktuellen PCB-Richtlinie Baden-Württemberg betrachtet werden müssen.

Sämtliche Mitglieder der Hochschule haben die Möglichkeit, in alle derzeit vorliegenden und künftig anfallenden Messungen und Gutachten Einsicht zu nehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit.

Ja, es fanden entsprechende Gespräche mit der Geschäftsleitung des Fremdreinigungsunternehmens sowie den Raumpflegerinnen der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit statt. Die Reinigungskräfte sind angehalten, während der Arbeit unter anderem Handschuhe zu tragen und spezielle Staubsauger zu nutzen. 

Sollten Externe Dienstleister Reparaturarbeiten im Hause vornehmen, werden diese im Voraus ebenfalls über die Schadstoffsituation informiert und über notwendige Schutzmaßnahmen unterwiesen. Sollten Sie Unregelmäßigkeiten feststellen

Der Grundbelastung des Neubaus mit PCB-haltigen Baustoffen ist es geschuldet, dass auf die Staubfreiheit der Räume besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Im Downloadcenter der Hausdienste wurden daher die Reinigungspläne des Neubaus veröffentlicht. In diesen finden Sie Ihr Büro bzw. Ihre Arbeitsräume und können so die Tage ermitteln, an denen Ihr Büro gereinigt wird.

Die Reinigungskräfte sind dabei angehalten, neben dem Boden auch die Reinigung der Oberflächen von (Schreib-)Tischen, Regalen, Rollcontainern etc. zu übernehmen. Um eine reibungslose Reinigung zu gewährleisten, wird darum gebeten, die Arbeitsräume so geordnet wie möglich zu lassen.

Wenn Ihr Büro Ihrer Meinung nach nicht ausreichend gereinigt wird, notieren Sie bitte den genauen Mangel an Reinigungsleistung gemeinsam mit Datum bzw. Ort und teilen dies dem Gebäudemanagement über mit.

Bitte notieren Sie den genauen Mangel an Reinigungsleistung gemeinsam mit Datum bzw. Ort, gerne auch mit Fotos und teilen dies dem Gebäudemanagement über mit.

Ja, dies hängt auch damit zusammen, dass das kontaminierte Material fachgerecht entsorgt werden musste. Die Messergebnisse liegen uns leider nicht vor; Herr Walter steht Ihnen für Fragen aber gerne zur Verfügung.

Die aktuellen Messwerte liegen deutlich unter den Grenzwerten und lassen insoweit keine besondere Gefährdung erkennen. Dennoch gilt der Grundsatz: „Weniger ist mehr“. So lässt sich zum Beispiel sehr viel zur Verbesserung der Raumluftbelastung und damit zur Reduzierung der Gefahrstoff beitragen, wenn man konsequent die Empfehlungen zum Lüften einhält (s. Handlungs- und Verfahrensanweisungen).

Bis zum Abschluss einer Sanierung gilt der Grundsatz: "Lüften, Entstauben, Reinigen". Die Hochschulleitung hat deshalb die Reinigungsarbeiten intensivieren lassen. Alle Hochschulmitglieder sind ferner angehalten, sämtliche Räume regelmäßig zu lüften. 

Die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit stellt hierzu entsprechende Handlungs- und Verfahrensanweisungen zur Verfügung. Diese finden Sie im .

Die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit hat in Absprache mit dem damaligen Kanzler festgelegt, dass möglichst wenige bis keine Möbel aus dem A- und B-Trakt in andere Gebäude oder den in Planung befindlichen Anbau gebracht werden. 

Im Technologiepark durchgeführte Messungen (dorthin wurden früher einmal Möbel aus dem Neubau gebracht) haben im Übrigen ergeben, dass weder Mobiliar noch Inventar Schadstoffe in nennenswertem Umfang aufnehmen und in die Raumluft abgeben.

Im Rahmen der Planungen zur Inbetriebnahme des C-Baus und der Umzüge in den neuen Gebäudeteil wurden auch Messungen des Inventars des Neubaus vorgenommen. Das Gutachten hat ergeben, dass aufgrund kaum nachweisbarer Anreicherung von PCB in den überprüften Exemplaren kein Handlungsbedarf  besteht und das Inventar bedenkenlos transferiert werden kann. Das Gutachten ist im Downloadbereich der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit abrufbar.

Das Rektorat hat die Lehrenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Rundmail am 11. Juli 2017 darum gebeten, bei hohen Temperaturen bis auf weiteres folgende Maßnahmen zu ergreifen (s. ):

  • Grundsatz: Bei Raumtemperaturen ab 27° C soll ein regelmäßiger Aufenthalt während des gesamten Arbeitstages von 8 Stunden in den Räumen der Gebäude INF 561/562 vermieden werden.
  • Für die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt deshalb eine Präsenzpflicht für Aufgaben außerhalb von Lehre, Sprechstunden und Prüfungsangelegenheiten.
  • Für den Verwaltungsbereich (z. B. Sekretariate) und für zentrale Einrichtungen (Rechenzentrum, Medienzentrum, Lesesaal) werden die Leitungen der Arbeitsbereiche gebeten, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besprechen, wie am besten vorgegangen werden kann. Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:
    • Vorübergehende Vereinbarung von Homeoffice
    • Begrenzung von Öffnungszeiten (Bitte unbedingt auf der Webseite des Arbeitsbereichs und per Aushang an geeigneter Stelle mitteilen!)
    • Zeitweiser Umzug in ein anderes Büro (Ansprechpersonen: Herr Walter)
    • Nutzung eines mobilen Klimagerätes zum Herabkühlen der Raumluft (Ansprechpartner: Herr Walter).
  • Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Prüfungen und z.B. stundenweiser Aufenthalt in den Gebäuden sind weiterhin möglich. Es ist weiterhin ratsam, gut zu lüften, insbesondere bei Hitze.

Die Personalabteilung bittet darum, ihr im Falle einer vorübergehenden Homeoffice-Regelung per E-Mail an mitzuteilen, welche Personen in welchem Zeitraum von zu Hause aus arbeiten. Die von der Arbeitszeiterfassung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ferner gebeten, in dieser Zeit Stundenzettel auszufüllen, diese abzeichnen zu lassen und in die Personalabteilung hereinzureichen.

Eigentümer des Gebäudes ist das Land Baden-Württemberg, das es - ebenso wie die Universitätsgebäude usw. - über den Landesbetrieb Vermögen und Bau verwaltet und betreut. Der Landesbetrieb gibt die Messungen und Sanierungsmaßnahmen in Auftrag und überwacht sie.

Die Hochschule ist laufend im fachlichen Austausch mit dem Landesbetrieb.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr