Mit Wirkung vom 01.01.2023 sind die temporären Regelungen zur Wahrnehmung haushaltsrechtlicher Verantwortlichkeiten aufgehoben.
Mit Wirkung vom 01.01.2023 sind die temporären Regelungen zur Wahrnehmung haushaltsrechtlicher Verantwortlichkeiten aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus(Schreiben des MWK v. 17.03.2020, Az. 11-0441.9/1/1) aufgehoben. Anstelle des E-Mail-Schriftverkehrs hat die Ausübung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten wieder durch die regulär vorgesehenen Möglichkeiten zu erfolgen. D.h. Rechnungen sind im Original, mit Unterschrift, unter Angabe der Kostenstelle und dem Vermerk der sachlichen Richtigkeit, per Hauspost bei der Abteilung Haushalt und Finanzen einzureichen. Es entfällt die Möglichkeit des Versands via Email. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.