Studiendekaninnen der Fakultäten



Prof. Dr. | Prof. Dr. | Prof. Dr. Lissy Jäkel Studiendekanin der Fakultät III jaekel@ph-heidelberg.de |
Aufgaben der Studiendekaninnen
Die Studiendekaninnen der drei Fakultäten der Pädagogischen Hochschule sind Teil des Fakultätsvorstandes und übernehmen nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) Aufgaben im Bereich Studium und Lehre (§ 26 (4) LHG). Diese sind v.a.:
- Vorsitz der Studienkommission der Fakultät
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und vollständigen Lehrangebots
- Erstellung von Beschlussfassung von Studien- und Prüfungsordnungen
- Koordination der Studienfachberatung
- Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb
Studierende haben darüber hinaus das Recht die Studiendekaninnen auf:
- Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und
- die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung
hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen.
Studiengangleitung
Zusätzlich sind die Studiendekaninnen qua Amt gleichzeitig Studiengangleitung der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge:
- Studiengänge mit dem Bezug zur Grundschule:
dierk☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Studiendekanin der Fakultät II) - Studiengänge mit dem Bezug zur Sekundarstufe I:
jaekel☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Studiendekanin der Fakultät III) - Studiengänge mit dem Bezug zur Sonderpädagogik:
studiendekanat1☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Studiendekanin der Fakultät I)
Studiengangreferent
Die Studiendekaninnen werden durch den Referenten für die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen bei ihrer Arbeit unterstützt. Diesen können Sie per n.elsaesser☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de kontaktieren.
Studienkommissionen
Die Studienkommissionen der Fakultäten sind zuständig für:
- die semesterweise Prüfung und Verabschiedung des Lehrangebots,
- die Weiterentwicklung des Studiums sowie
- die Erarbeitung von Empehlungen für die Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel.
Darüber hinaus sind sie Zuständig für die Erörterung von Beschwerden:
- bei Mängeln im Lehr- und Studienbetrieb sowie
- bei der Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung,
Ihr Anliegen
Wenn Sie ein Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte folgende Personen/Stellen:
Anliegen bzgl. | Ansprechpartner*in |
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Lehrveranstaltungen | Dozent*in der Veranstaltung |
Modulen | Modulverantwortliche*r |
Modulprüfungen | Modulverantwortliche*r |
Klausurenplan | Stabsstelle Qualitätsmanagement |
Fachstudium | Fachstudienberatung |
ÜSB im Allgemeinen | Referent für den ÜSB |
eines bestimmten Moduls im ÜSB | Modulverantwortliche*r |
Studiengang | Studiengangleitung / Studiengangreferent |
Probleme im Studienbetrieb | Studienkommission über Studiendekaninnen |
Nichteinhaltung von Studien- und Prüfungsordnungen | Studienkommission über Studiendekaninnen |
Weitere | Beratungsstellen der PH |