Monitoring und interne Reakkreditierung von Studiengängen

Die Verfahrensbeschreibung Monitoring und Reakkreditierung von Studiengängen erläutert die kontinuierliche Begutachtung (Monitoring) und damit verbundene Reakkreditierung der Studiengänge (bzw. Teilstudiengänge im Sinne von Fächern in den lehramtsbezogenen Studiengängen) der Hochschule im Kontext des entwicklungsorientierten QM-Systems.

In der Regel alle zwei Jahre (in begründeten Fällen spätestens nach drei Jahren) findet ein Monitoring-Gespräch statt. Im Rahmen eines vertieften Monitoring-Gesprächs wird in der Regel alle acht Jahre die Reakkreditierung von Studiengängen bzw. Fächern durchgeführt. An diesem Gespräch nehmen auch externe Sachverständige aus der Wissenschaft und der Berufspraxis, externe Studierende sowie ggf. Absolvent:innen teil. Sie begutachten den Studiengang/das Fach aus einer externen Perspektive und unterstützen die Verantwortlichen, indem sie Impulse für die Weiterentwicklung liefern.

Auf der Grundlage der gewonnenen Informationen aus den Gesprächen, den daraus abgeleiteten Maßnahmen und einer Beschlussempfehlung der Senatskommission für Qualitätsentwicklung und Akkreditierung entscheidet das Rektorat über die Reakkreditierung des Fachs/Studiengangs.

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